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VERKEHR/638: Rettungswagen haben nicht immer Vorfahrt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. Mai 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Rettungswagen haben nicht immer Vorfahrt
Verkehrsteilnehmer müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen


Berlin (DAV). Rettungsfahrzeuge haben im Ernstfall immer Vorfahrt. Deshalb müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen auf der Straße Platz machen. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings haben die Vorfahrtrechte von Rettungswagen im Einsatz ihre Grenzen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Rettungswagen im Einsatz unterliegen nicht mehr der Straßenverkehrsordnung. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihnen Platz machen und sie vorbei lassen. "Diese Pflicht ist aber begrenzt", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. "So müssen sich die anderen Verkehrsteilenehmer nicht selbst in Gefahr bringen, um einen Rettungswagen passieren zu lassen."

Darüber hinaus sind auch Rettungswagen, die zu einem Einsatzort unterwegs sind, an Recht und Gesetz gebunden. "Rettungsfahrer müssen auch im Ernstfall immer abwägen, ob die schnellere Fahrt zum Einsatzort ein erhöhtes Unfallrisiko wert ist", sagt Swen Walentowski. "Ihre Fahrmanöver müssen daher umsichtig erfolgen."

Weitere Informationen über die Rechte von Rettungswagen und die Pflichten der anderen Verkehrsteilnehmer finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/16 vom 17. Mai 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2016

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