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VERKEHR/656: Schutzbehauptung hilft nicht gegen Führerscheinentzug (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. September 2016

Ressort: Justiz/Verkehr

Schutzbehauptung hilft nicht gegen Führerscheinentzug


Neustadt/Berlin (DAV). Wer harte Drogen zu sich nimmt, riskiert seinen Führerschein. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch dann rechtmäßig, wenn der Fahrer behauptet, er habe die Droge versehentlich zu sich genommen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 22. Juni 2016 (AZ: 1 L 405/16.NW).

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle bemerkte die Polizei Auffälligkeiten bei dem Autofahrer. Eine Blutprobe ergab einen Amphetaminwert von 450 ng/ml. Das toxikologische Gutachten bestätigte damit die Aufnahme von Amphetamin. Da schon der einmalige Konsum dieser sogenannten harten Droge nach der Fahrerlaubnisverordnung die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz begründet, wurde dem Fahrer sofort die Fahrerlaubnis entzogen.

Dagegen wehrte sich der Mann. Er erklärte, niemals Drogen zu konsumieren und das auch vor dieser Autofahrt nicht getan zu haben. Sein Bruder, der an Krebs erkrankt gewesen sei, habe Amphetamin mit Getränken gemischt, um so seine Schmerzen zu lindern. Er habe mit dem Bruder bis zu dessen Tod zusammengelebt und offenbar ein Getränk des Bruders konsumiert, das mit Amphetamin versetzt gewesen sei. Er habe die Droge deshalb unbewusst und unvorsätzlich zu sich genommen.

Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs. Das Gericht bewertete die Argumentation des Mannes als Schutzbehauptung. Es sei fernliegend, dass er drei Monate nach dem Tod seines Bruders Cola aus einer Getränkeflasche zu sich genommen habe, die noch zu Lebzeiten des Bruders geöffnet und mit Amphetamin versehen worden sei. Dass damals geöffnete Getränkeflaschen überhaupt noch im Haushalt vorhanden gewesen seien, sei schwer vorstellbar. Abgesehen davon dürfte der Inhalt nach so langer Zeit kaum noch genießbar gewesen sein. Schließlich habe der Mann nicht erläutert, wie sich die vom Arzt anlässlich der Blutentnahme festgestellten "fluoreszierenden Anhaftungen in der Nase" erklären, wenn er niemals bewusst Drogen konsumiert habe.

Vielen Personen sei nicht bewusst, dass sie bei der Einnahme von harten Drogen den Führerschein verlieren können, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Und zwar unabhängig davon, ob man beim Fahren unter Drogen stand oder nicht.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 37/16 vom 26. September 2016
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2016

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