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VERKEHR/658: Stichtag für Winterreifen? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Oktober 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Stichtag für Winterreifen?


Berlin (DAV). Der Herbst kam 2016 in Deutschland mit Verspätung an, doch nun sinken die Temperaturen, und damit steigt das Risiko für Glätte auf den Straßen. Autofahrer sorgen mit einem frühen Aufziehen der Winterreifen für Sicherheit - einen gesetzlichen Stichtag dafür gibt es nicht. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt: Bei falschen Reifen drohen Bußgeld und Punkte.

"Von Oktober bis Ostern" - so lautet die Faustregel für Winterreifen auf deutschen Straßen. Juristische Bedeutung hat sie jedoch keine. Die Straßenverkehrsordnung kennt keinen bestimmten Zeitraum im Kalender, in dem Winterbereifung vorgeschrieben ist. Dies ist allerdings in anderen europäischen Ländern durchaus der Fall, etwa in Tschechien. Wer in der kommenden kalten Jahreszeit eine Autofahrt ins Ausland plant, sollte sich vorher informieren.

In Deutschland herrscht hingegen "situative Winterreifenpflicht". "Die Bereifung ist also abhängig von den tatsächlichen Straßenverhältnissen. Herrschen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf ein Kraftfahrzeug nur gefahren werden, wenn es die erforderlichen Reifen besitzt", so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Wer bei derartigen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiere bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg (§ 2 Abs. 3a StVO). Behindert der sommerbereifte Autofahrer den Verkehr oder verursacht er gar einen Unfall, falle die Strafe höher aus.

Bei einem Unfall können sich falsche Reifen auch auf die Haftung auswirken. Einem Autofahrer, der bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, kann eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden - egal, ob er Unfallverursacher oder Geschädigter ist. Die jeweilige Versicherung übernimmt dann möglicherweise nicht den kompletten Schaden.

Autofahrern, denen es nicht nur um einen klaren Versicherungsschutz, sondern auch um ihre Gesundheit geht, sollten vor allem eines tun: Nicht zu lange mit dem Wechsel auf Winterreifen warten.

Wem doch etwas passiert, der sollte sich schnellstmöglich um anwaltliche Hilfe bemühen, da viele Regulierungsfragen geklärt werden müssen. Ein Anwalt prüft in diesen Fällen nicht nur Regulierungsposten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfallschaden. Er kann auch vor einer Zahlungsverweigerung durch Versicherungen schützen.

Weitere Informationen bei der Deutschen Anwaltauskunft
(www.anwaltauskunft.de)

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 42/16 vom 6. Oktober 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2016

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