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VERKEHR/671: 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Fahrverbote für Straftäter sind ein Irrweg (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 24. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar 2017)

Arbeitskreis I: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?

Fahrverbote für Straftäter sind ein Irrweg


Goslar/Berlin (DAV). Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten beschlossen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überzeugt der Vorschlag der Bundesregierung nicht. "Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern", sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus fehle jeglicher empirische Beleg, dass ein Fahrverbot potenzielle Straftäter tatsächlich abschrecke.

Das ist der Plan des Gesetzgebers: Fahrverbote sollen als Nebenstrafen bei allgemeinen Straftaten wie beispielswiese Körperverletzungen oder Diebstahl möglich sein. Nebenstrafe meint, dass ein Fahrverbot zusätzlich zu etwa einer Geldstrafe auferlegt werden kann. Außerdem soll ein Fahrverbot dazu führen können, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. "Im Ergebnis bedeutet das: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine besitzt, muss unter Umständen in Haft", sagt Hillebrand. Dieses Ergebnis sei nur schwer mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.

In Anbetracht des Gleichbehandlungsgrundsatzes ergeben sich weitere Probleme: Pendler in Gebieten mit schlechter Infrastruktur würden wesentlich härter getroffen als Personen, die in Großstädten mit gutem öffentlichen Nahverkehr leben. Auch für Berufskraftfahrer würde sich ein Fahrverbot stärker auswirken, da ihre Berufsausübung von der Fahrerlaubnis abhängt.

Wer soll all die Fahrverbote kontrollieren?

Neben den rechtlichen Bedenken sieht der DAV auch ganz praktische Risiken in der Umsetzung. Die Polizei ist in ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, Verkehrskontrollen im notwendigen Umfang auszuweiten, da ihre personellen Ressourcen schon jetzt durch andere Aufgaben gebunden sind. Wenn das Fahrverbot künftig in größerem Umfang kommen wird, müssten auch die Kontrollen ausgeweitet werden. "Ein Fahrverbot dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird, ist sinnlos", so Hillebrand.

Zuletzt ist fraglich, ob der Gesetzgeber das Ziel, mit einem Fahrverbot potenzielle Straftäter abschrecken zu wollen, erreicht. "Wer vorsätzlich und wiederholt straffällig geworden ist, der dürfte sich durch ein Fahrverbot kaum beeindrucken lassen", befürchtet Hillebrand.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 1/17 vom 24. Januar 2017
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2017

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