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VERKEHR/806: 58. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Fahranfänger, neue Wege zur Fahrkompetenz (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 29. Januar 2020
58. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (29. bis 31. Januar 2020)

Arbeitskreis VI: Fahranfänger - neue Wege zur Fahrkompetenz

Verkehrsanwälte: Mehr praktische Ausbildung für Fahranfänger


Goslar/Berlin (DAV). Die Durchfallquoten bei der Führerscheinprüfung sind nach wie vor hoch. Bei der theoretischen Prüfung waren dies 2017 39 Prozent, bei der praktischen Prüfung 32 Prozent. Um mehr Fahrsicherheit zu bekommen, ist aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Intensivierung des praktischen Teils erforderlich.

"Jeder dritte Fahrschüler fällt durch. Das muss einen besorgen", so Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Ein Führerschein könne daher nicht einfach so "nebenher" gemacht werden. Auch sollten die praktischen Ausbildungszeiten in der Fahrschule verlängert werden. Fahrfähigkeiten würden über einen längeren Zeitraum nachhaltig erlernt. Dies zeige auch der Umstand, dass ca. ein Jahr nach dem Führerscheinerwerb sich die Unfallzahlen statistisch um mehr als die Hälfte reduzieren.

Der sichere Umgang mit dem Kraftfahrzeug auch in schwierigen Situationen sollte geübt werden. "Eine Verkürzung der Probezeit durch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings ist nur dann sinnvoll, wenn die Probezeit von derzeit zwei Jahren verlängert werden würde", so der Anwalt aus Nürnberg. Bei erfolgreicher Teilnahme eines Fahrsicherheitstrainings könne diese Probezeit dann auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Probezeitverlängerung bei auftretenden Verkehrsverstößen, kann ein sinnvolles Mittel sein, um bei Fahranfängern nachhaltig die Einhaltung der Verkehrsvorschriften in Erinnerung zu rufen. Sonst droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Eine Verkürzung der Probezeit unter zwei Jahre durch Teilnahme an einem Verkehrssicherheitstraining wäre nicht zielführend. Fähigkeiten im Straßenverkehr müssen über einen längeren Zeitraum nachhaltig erlernt werden. Allein mit Bestehen der Führerscheinprüfung oder der Teilnahme an einem Sicherheitstraining ist dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 6/20 vom 29. Januar 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2020

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