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STELLUNGNAHME/014: CETA - Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht (Campact)


Campact - Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016

CETA: Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht


Karlsruhe, 13. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

Jörg Haas von Campact: "Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen."

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: "Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will - schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen - das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!"

Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: "Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt."



Fragen und Antworten zur Verfassungsbeschwerde:
www.tinyurl.com/faq-ceta-bverfg

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Quelle:
Campact e.V. - Kampagnen für eine lebendige Demokratie
Artilleriestr. 6, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231/957 440, Fax: 04231/957 499
Internet: http://www.campact.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2016

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