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STANDPUNKT/077: Corona-Pandemie - Auch die Justiz muss umgehend reagieren (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 17.03.2020

Corona-Pandemie: Auch die Justiz muss umgehend reagieren

RAV fordert die sofortige Aufhebung aller aufschiebbaren Gerichtstermine


Bundesweit fordern Gesundheitsämter und zuständige Ministerien nachvollziehbar die Reduzierung unnötiger enger räumlicher Kontakte ('Sozialkontakte'). Die Mobilität wurde staatlicherseits ebenfalls massiv eingeschränkt. Nur so kann eine schnelle Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Auch die Justiz muss schnellstmöglich auf die Corona-Pandemie reagieren.

»Der erste Schritt muss sein, Gerichtstermine, die sich rechtskonform verschieben lassen, sofort aufzuheben«, so Dr. Peer Stolle, Vorstandsvorsitzender des RAV. »Auch die Fristen für Stellungnahmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren müssen umgehend verlängert werden. Der Rechtsstaat muss seinen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leisten«.

Jede Gerichtsverhandlung und die dazugehörigen An- und Abreisen setzen alle Beteiligten einem vermeidbaren und damit unnötigen Infektionsrisiko aus. Sie wirken allen richtigen Bestrebungen, die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland zu verzögern, diametral entgegen.

Aus Sicht des RAV ist es daher unabdingbar, alle von den Gerichten aufschiebbaren Gerichtsverhandlungen zumindest bis Ende April 2020 abzusagen. Im Fall von unabdingbaren Gerichtsverhandlungen - wie in Strafverfahren mit Untersuchungshaft, bei Betreuungssachen oder in Gewaltschutzverfahren - sind entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beteiligten zu ergreifen.

Nach Ansicht des RAV müssen Haftsachen angesichts der kritischen Situation in den Justizvollzugsanstalten mit besonderer Sorgfalt neu geprüft werden: Gerade hier stellt sich insbesondere die Frage nach dem Haftgrund der Fluchtgefahr vollkommen neu. In einer Gesellschaft, in der der Staat aufgrund einer Pandemie immer weitere Bereiche des sozialen Lebens unterbindet und Ländergrenzen schließt, sind die Möglichkeiten, sich einem Verfahren durch Flucht zu entziehen, ganz erheblich gesunken. »Es ist somit zu prüfen, ob Haftbefehle, die auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt werden, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden können«, so Dr. Björn Elberling, Vorstandsmitglied des RAV. »Damit kann die Infektionsgefahr für alle Gefangenen in Haftanstalten erheblich eingedämmt werden. Die Situation in den Gefängnissen muss der aktuellen Krisensituation sofort angepasst werden«.

Um der Ausbreitung der Corona-Epidemie auch hier entgegenzuwirken, fordert der RAV bundesweit:

  • Kein Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen für die nächsten sechs Monate
  • Außervollzugsetzung derzeitiger Ersatzfreiheitsstrafen
  • Amnestie für alle Gefangenen mit (Rest-)Strafen von bis zu sechs Monaten
  • Entlassung aller Personen aus der Abschiebehaft
  • Aussetzung der Zustellung von Bescheiden mit einwöchiger Klage- bzw. Antragsfrist
  • Angemessene Gestaltung der Stellungnahmefristen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. März 2020
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2020

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