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KIRCHE/2216: Überarbeitung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch (DKB)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 25.06.2019

Ständiger Rat befasst sich mit der Überarbeitung der Rahmenordnung Prävention, der Leitlinien und des Maßnahmenkatalogs zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs


Der Ständige Rat hat sich auf seiner heutigen Sitzung (25. Juni 2019) in Berlin mit Entwürfen zur Überarbeitung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und der Rahmenordnung Prävention befasst. Die Entwürfe wurden seit Juni 2017 in Redaktionsprozessen unter Einbeziehung von Betroffenen erarbeitet. Dabei wurden Hinweise aus den (Erz-)Bistümern ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung München zum Bistum Hildesheim (Oktober 2017), der MHG-Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (September 2018) und neuere datenschutzrechtliche Entwicklungen.

Mit der Veröffentlichung des Motu proprio Vos estis lux mundi am 9. Mai 2019 hat Papst Franziskus ein weiteres Dokument im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch erlassen. Auch wenn viele der neuen universalkirchlichen Normen bereits durch die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz abgedeckt sind, müssen Regelungen des Motu proprio in die Leitlinien und die Rahmenordnung eingearbeitet werden. Aus diesem Grund hat der Ständige Rat die Geltungsdauer der aktuellen Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die abschließenden Entwürfe sollen bis Ende 2019 verabschiedet werden.

Als Reaktion auf die Ergebnisse der MHG-Studie haben die deutschen Bischöfe am 20. November 2018 fünf zentrale Schritte angekündigt, die unter der Verantwortung von Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, konsequent umgesetzt werden (siehe auch Pressemitteilung vom 20. November 2018). Bischof Ackermann hat im Ständigen Rat über die kontinuierlichen Fortschritte berichtet. Bei der Umsetzung aller Arbeitsschritte wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit Betroffenen, externen Sachverständigen, Vertretern staatlicher Stellen und Wissenschaftlern gelegt. Zum Stand der Arbeiten berichtete Bischof Ackermann:

• Zur Erarbeitung einer standardisierten Aktenführung wurde eine bundesweite Erhebung zur gegenwärtigen Praxis in den (Erz-)Bistümern durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Rahmenordnung, welche die Dokumentation von Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)Bistümern einheitlich, transparent und verbindlich sicherstellen soll. Eine Expertengruppe wird diese Rahmenordnung erarbeiten, die sich am weltlichen Beamtenrecht orientieren soll.

• Die MHG-Studie hat die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene empfohlen, welche eine niedrigschwellige und von der katholischen Kirche unabhängige Beratung gewährleisten sollen. Dazu werden zurzeit Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) geführt.

• Zur Weiterentwicklung des gegenwärtigen Verfahrens zur Anerkennung des Leids fand am 27. Mai 2019 ein Kick-off-Workshop statt, bei dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems erarbeitet haben (siehe auch Aktuelle Meldung vom 28. Mai 2019). Diese bezogen sich unter anderem auf die Struktur und Transparenz des Verfahrens sowie auf die Unabhängigkeit des Entscheidungsgremiums. Es wurde außerdem besprochen, ob eine möglichst individualisierte oder pauschale Lösung vorzuziehen sei. Deutlich wurde dabei, wie wesentlich ein betroffenensensibles Vorgehen in dem gesamten Verfahren ist. Die im Workshop gewonnenen Erkenntnisse werden durch Erhebungen zur Zufriedenheit von Betroffenen mit dem aktuellen System und zur Akzeptanz bei den unterschiedlichen Beteiligten ergänzt. Eine unabhängige Arbeitsgruppe wird beauftragt, Grundsätze für die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens vorzulegen, die auf möglichst breite Zustimmung stoßen.

• Zur Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung arbeitet die katholische Kirche mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und einer von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe zusammen. Am 22. Mai 2019 fand dazu ein erstes Treffen statt, bei dem sich über das weitere gemeinsame Vorgehen verständigt wurde. Bis zum Herbst soll eine Vereinbarung zu einheitlichen Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich geschlossen werden.

• Im Anschluss an die Beratungen zur MHG-Studie im September 2018 erklärten die deutschen Bischöfe, ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention einzurichten. Mithilfe eines solchen überdiözesanen Monitorings soll die bisher bemängelte Undurchsichtigkeit und Uneinheitlichkeit im Umgang mit den Maßnahmen und Verfahren zur Intervention, Prävention und Aufarbeitung systematisch erfasst und behoben werden. Dazu wird eine Zusammenarbeit mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) angestrebt, dessen Gründung am 27. Mai 2019 öffentlich angekündigt wurde und das Mitte September 2019 in Lantershofen seine Arbeit aufnimmt.


Hintergrund

Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 2002 wurden überarbeitet und in einer ersten Fassung am 1. September 2010 ad experimentum für drei Jahre erlassen. Am 26. August 2013 wurde eine weitere überarbeitete Fassung für fünf Jahre erlassen. Die überarbeitete Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurde am 26. August 2013 verabschiedet und ersetzte damit die Erstfassung vom 23. September 2010.


Hinweise:

Der Maßnahmenkatalog sowie ein Überblick über zentrale Maßnahmen der katholischen Kirche in Deutschland im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010 sowie weitere Informationen zu den Themen Missbrauch und Prävention sind unter www.dbk.de auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.

Dort sind ebenfalls die aktuellen Versionen der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Rahmenordnung Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zu finden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 105 vom 25. Juni 2019
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2019

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