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KIRCHE/481: Angehörige religiöser Minderheiten wirksam schützen (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 20.04.2007

Angehörige religiöser Minderheiten müssen wirksam geschützt werden

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zu den Morden in der Türkei


Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, hat die Nachricht von dem grauenhaften Mord an einem Deutschen und zwei türkischen Mitarbeitern eines Verlagshauses in der türkischen Stadt Malatya mit Erschütterung und Abscheu aufgenommen. Den Angehörigen der grausam Ermordeten gilt unser tiefstes Mitgefühl.

Die bisher bekannten Umstände der Tat deuten darauf hin, dass das Verbrechen verübt wurde, weil das Verlagshaus u. a. auch Bibeln gedruckt und zur Verteilung gebracht hat. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz geht davon aus, dass die türkischen Behörden die Hintergründe rückhaltlos aufklären und die Täter ihrer gerechten Strafe zuführen.

Nach dem Mord an einem italienischen Priester und Überfällen auf zwei weitere im vergangenen Jahr gibt dieses Verbrechen Anlass zu wachsender Sorge um die relativ wenigen Christen, die ihren Glauben in der Türkei leben. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, mit friedlichen Mitteln aktiv für die Verbreitung des eigenen Glaubens einzutreten. Die türkische Regierung ist gefordert, dieses Recht wirksam zu gewährleisten und auch die Angehörigen religiöser Minderheiten, die es in Anspruch nehmen, wirksam zu schützen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 033 vom 20. April 2007
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2007