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MELDUNG/064: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht Gegendarstellung zur Roten Hilfe e.V. (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 31.10.2016

Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht Gegendarstellung zur Roten Hilfe e.V.

Ungenierte Diffamierung auf Betreiben der NPD


Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat nach einem Gerichtsverfahren eine Gegendarstellung veröffentlicht, in der sie einräumt, die Rote Hilfe e.V. (RH) ohne jeden Anhaltspunkt mit Straftaten in Verbindung gebracht zu haben.

Die NPD-Fraktion hatte 2013 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Große Anfrage zu "linksextremistischen Straftaten" gestellt. Im von der Landesregierung dazu vorgelegten Bericht, der auf den "Erkenntnissen" des sogenannten Verfassungsschutzes beruht, wurde die Rote Hilfe mehrfach im Zusammenhang mit konkreten Strafsachen genannt, die ohne ersichtliche Begründung dem 'Personenzusammenschluss Rote Hilfe e.V.' zugeordnet wurden.

Selbstverständlich ist diese Darstellung völlig falsch. Die Rote Hilfe versteht sich als strömungsübergreifende Organisation des linken Spektrums, die von Repression betroffene AktivistInnen begleitet und unterstützt. Die RH vertitt dabei selbst keine allgemeinpolitischen Positionen noch führt sie allgemeinpolitische Aktionen durch. Eine derartige Darstellung lädt erkennbar dazu ein, die Rote Hilfe staatlicher Repression bis hin zum Verbot auszusetzen. Das zielt darauf, unsere Arbeit maßgeblich zu erschweren oder gar zu kriminalisieren.

Um dem entgegen zu wirken, hatte der Bundesvorstand der Roten Hilfe Klage auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin konnte nun ein Vergleich erzielt werden, der die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Richtigstellung verpflichtet.

In der nun veröffentlichten Gegendarstellung [1] nimmt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ausdrücklich Abstand von der unsere Arbeit gefährdenden Darstellung, dass Mitglieder der RH politische Aktionen oder gar Straftaten im Namen oder im Rahmen der Roten Hilfe durchgeführt haben sollen.

Der Bundesvorstand wertet das als Erfolg, der die Fortsetzung unserer Anti-Repressionsarbeit ermöglicht, ohne dass diese kriminalisiert wird. Erschreckend bleibt, wie ungeniert der Inlandsgeheimdienst - unbeeindruckt von allen Skandalen - ausgerechnet der NPD mit ungenierten Lügen zuarbeitet.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.


[1]http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/34182/linksextremismus-in-mecklenburg-vorpommern.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31.10.2016
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2016

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