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MELDUNG/091: Leyla Güven - 61 Tage Hungerstreik gegen Isolation Abdullah Öcalans (Rote Hilfe)


Rote Hilfe - Pressemitteilung vom 6. Januar 2019

Leyla Güven: 61 Tage Hungerstreik gegen Isolation Abdullah Öcalans


Die seit Anfang des Jahres wegen ihres Protestes gegen die Militärinvasion in Efrin in der Türkei inhaftierte HDP-Abgeordnete Leyla Güven befindet sich nach 60 Tagen Hungerstreik in einem kritischen Zustand. Die linke Politikerin erklärte, mit ihrer Aktion fortfahren zu wollen, bis sie eine Antwort der türkischen Regierung erhalten habe. Sie fordert die Beendigung der Totalisolation gegen den seit fast 20 Jahren inhaftierten PKK-Gründer Abdullah Öcalan, der seit über zwei Jahren keinen Besuch auf der Gefängnisinsel Imrali empfangen durfte. Bisher wurde über 700 Besuchsanträge von Verteidigung und Angehörigen abgelehnt.

Auch in Europa begannen Kurdinnen und Kurden am 6. Dezember in vielen Städten mit einem Solidaritätshungerstreik. Zahlreiche Aktivist_innen aus Hamburg, Köln, Darmstadt, Hildesheim, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Nürnberg, London, Bern, Wien, Marseille, Athen, Stockholm, Den Haag und Paris beteiligten sich. Am 17. Dezember 2018 wurde ein unbefristeter Hungerstreik in Straßburg begonnen. Die 15 kurdischen Aktivist*innen fordern einen Besuch des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) auf der Gefängnisinsel Imrali. Das CPT ist die einzige Institution, die alle Gefängnisse der Mitgliedsstaaten des Europarats aufsuchen kann.

"Die Rote Hilfe e.V. unterstützt die Forderungen von Leyla Güven und allen Hungerstreikenden. Die Isolationshaft gegen Abdullah Öcalan muss unverzüglich aufgehoben werden. Die unmenschlichen Haftbedingungen sind international als Weiße Folter geächtet. Das CPT muss sofortigen Zugang zu dem Gefängnis auf Imrali erhalten. Das laute Schweigen der internationalen Gemeinschaft ist skandalös und ein Beleg der Unterstützung für den Versuch, die kurdische Freiheitsbewegung zu vernichten.

Daher müssen alle fortschrittlichen Institutionen Stellung beziehen. Es darf nicht sein, dass erst Menschen in einem Hungerstreik umkommen müssen, bevor minimale Rechtsstandards durchgesetzt werden können", erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Januar 2019
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2019

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