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STANDPUNKT/005: Zum Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 15.06.2017

Zum Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt:
Polizei und Behörden setzen auf Eskalation


Die Polizei in Hamburg hat für den G20-Gipfel für den siebten und achten Juli ein Demonstrationsverbot für eine Fläche von über 30 Quadratkilometern erlassen, die sich über die gesamte Innenstadt erstreckt.

Von der Allgemeinverfügung betroffen ist die Route zwischen Flughafen und Innenstadt sowie die Stadtteile rund um die Messe und die Außenalster, wie Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer erklärten. Auch rund um die Elbphilharmonie und die Speicherstadt soll das Demonstrationsverbot zeitweise gelten, da die Gipfelteilnehmer*innen dort ein Konzert besuchen werden.

Ebenfalls betroffen sind die Camps der Aktivist*innen, die in der geplanten Form nicht stattfinden könnten, sollte das Verbot Gültigkeit haben.

"Mit der Allgemeinverfügung wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch außer Kraft gesetzt. Demonstrant*innen sollen im Vorfeld abgeschreckt werden, an den vielfältigen Protesten teilzunehmen. Sie ist ebenfalls ein Angriff auf die Infrastruktur der Gegenproteste. Damit setzen Polizei und Behörden weiterhin im Vorfeld auf Einschüchterung und Eskalation. Wir gehen davon aus, dass diese Taktik nicht aufgehen wird und zehntausende Aktivist*innen Anfang Juli nach Hamburg reisen werden, um gegen den G20-Gipfel auf die Straße zu gehen.", erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Die Verhandlungen über Demonstrationsrouten, Kundgebungen und Protestcamps laufen bereits seit Monaten. Verschiedene Bündnisse fordern den Protest in Sicht- und Hörweite des Gipfels, damit der Protest an Ort und Stelle wahrnehmbar ist.

"Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung gibt es nun die Möglichkeit, auch juristisch gegen diese zutiefst undemokratische Maßnahme vorzugehen. Die Rote Hilf e.V. begrüßt die Ankündigung verschiedener Bündnisse und Demonstrationsanmelder*innen, Klage einzureichen, um die Grundrechte zu verteidigen und durchzusetzen. Darüber hinaus rufen wir die gesamte kritische Öffentlichkeit auf, gegen dieses Vorhaben politisch vorzugehen.", so Heiko Lange weiter.

Die Rote Hilfe e.V. ist eine bundesweite linke Solidaritäts- und Schutzorganisation, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit und gegen Polizeigewalt engagiert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.06.2017
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2017

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