Schattenblick → INFOPOOL → SOZIALWISSENSCHAFTEN → PSYCHOLOGIE


VERBAND/196: Psychisch Kranke nicht stigmatisieren! (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 7. Mai 2018

Psychisch Kranke nicht stigmatisieren!


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) verabschiedet auf Delegiertenkonferenz am 6. Mai 2018 in Nürnberg Resolution für Achtung der Menschenrechte und echte Hilfe für psychisch Kranke


Die Resolution im Wortlaut:

Trotz des Namens "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" erweckt der bayerische Gesetzentwurf über weite Strecken den Eindruck, dass psychisch Kranke als potentielle Gefährder gesehen werden. Maßnahmen aus dem Maßregelvollzug sowie dem Strafvollzug dürfen nicht auf psychisch Kranke angewendet werden. Zunächst sollte durch verstärkte Prävention die in Bayern hohe Zahl der Unterbringung gesenkt werde.

Es ist juristisch nachvollziehbar, dass im Falle einer Gefährdung durch psychisch Kranke die verhältnismäßige Einschränkung ihrer Freiheitsrechte ausführlicher gesetzlicher Regelung bedarf. Es ist aber schwer nachvollziehbar, dass in einem solchen Gesetz nicht primär die Hilfe geregelt wird, sondern die Überwachung und Registrierung durch die Polizei. Behandlerinnen und Behandler sehen die Schweigepflicht und das geschützte Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten gefährdet.

Tatsächlich sind in dem neuen Gesetz nur wenige neue Hilfen für psychisch Kranke vorgesehen. Zwar ist ein flächendeckender Krisendienst rund um die Uhr der richtige Ansatz. Angemessen wäre aber die konkrete gesetzliche Regelung weiterer Maßnahmen, welche Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit Gewaltdelikten deutlich verbessern. Psychisch Kranke gefährden nicht mehr als gesunde Menschen und dürfen nicht stigmatisiert werden.

Trotz der Veränderung der ursprünglich geplanten Regelung eines für viele Behörden einsehbaren Unterbringungsregisters, entfernt sich auch noch der jetzige Gesetzestext von freiheitlichen Grundsätzen und weist schwerwiegende Mängel auf. Die bisherige gesetzliche Regelung reicht im Rahmen von Unterbring völlig aus.

Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert eine schnelle neue Gesetzesinitiative, mit echten Hilfen für psychisch Kranke und deren Behandlerinnen und Behandlern.


Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als anerkannter Berufs- und Fachverband ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP wurde vor 70 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.500 Mitglieder in 13 Landesgruppen und 11 Sektionen an.

*

Quelle:
Pressemitteilung 6/2018 vom 7. Mai 2018
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Philipp Kardinahl, Pressereferent des BDP
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620
Fax: 030 - 209 166 680
presse@bdp-verband.de
Internet: www.bdp-verband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang