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MELDUNG/285: 687 Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 12-13 / 22. März 2016
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

687 Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt


(DOSB-PRESSE) Die Nutzung von Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte darf keine langfristige Lösung darstellen. In dieser Feststellung waren sich Vertreter der Bundesregierung, des gemeinnützigen Sports und die Mitglieder des Sportausschusses bei dessen Sitzung am 16. März in Berlin einig, von der der Informationsdienst Heute im Bundestag (hib) am Tag darauf berichtete. Dies führe zu "Verdrückungen" bei Sportlern, die ihrem Training nicht mehr nachgehen können, und bei Eltern, deren Kindern keinen Sportunterricht mehr haben, sagte Klaus Böger, Präsident des Landessportbundes Berlin (LSB) als Vertreter der Konferenz der Landessportbünde.

Wie eine Abfrage des DOSB bei den Landessportbünden im Programm "Integration durch Sport ergab, seien im gesamten Bundesgebiet derzeit 687 Sporthallen - darunter 172 Großhallen - durch Flüchtlinge belegt, sagte Böger. Dieses aus der Not geborene Vorgehen sei bedauerlich. Oftmals seien Vereine sehr kurzfristig aus ihren angestammten Sporthallen ausquartiert worden. Dennoch, so Böger, habe es auch bei diesen Vereinen oft eine große Bereitschaft gegeben, Flüchtlingen zu helfen. Die Vereine hätten zumeist pragmatische Lösungen gefunden. So gebe es viele Fälle, in denen Vereine zusammengerückt seien oder auch alternative Sportstätten - wie etwa in Gemeindezentren - gefunden hätten.

Der Berliner LSB-Präsident betonte zugleich die hohe Integrationswirkung des Sports. Knapp ein Drittel aller Sportvereine beschäftige sich mit der Integration von Flüchtlingen, so Böger. Jeder fünfte Sportverein habe schon spezielle Angebote für Flüchtlinge gemacht. Die Landessportbünde unterstützten die Vereine dabei, unter anderem durch die Klarstellung, dass der Versicherungsschutz für die am Vereinsgeschehen teilnehmenden Flüchtlinge übernommen wird.

Böger bewertete es zudem positiv, dass das schon lange existierende Förderprogramm des Bundes "Integration durch Sport" im vergangenen Jahr auch für Menschen geöffnet worden sei, die noch keinen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Die Erhöhung der Mittel für das Programm um 6 Millionen Euro begrüßte der Sportfunktionär ebenfalls. Dies schaffe Planungssicherheit und stabiles Engagement vor Ort.

Mit Blick auf die Nutzung von Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte forderte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kreativere Lösungen. Sonst würden mit den Vereinen jene getroffen, die einen großen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen leisten könnten. Auch für die Flüchtlinge selbst sei die Unterbringung in Sporthallen keine gute Lösung, hieß es von der SPD-Fraktion. Zugleich wurde in Richtung der Bundesregierung die Frage aufgeworfen, ob nicht die Mittel für die Freiwilligendienste erhöht werden sollten.

Aus Sicht der Linksfraktion gibt es durchaus Alternativen zu den Sporthallen. Der Bund sei gefordert, freistehende Objekte zur Verfügung zu stellen, sagte die Fraktionsvertreterin. Die Zweckentfremdung der Sporthallen führt aus ihrer Sicht zu einer Verstärkung des Eindrucks, die Flüchtlinge würden den Alteingesessenen etwas wegnehmen. Kritik an dem aus Sicht vieler Vereine zu hohen bürokratischen Aufwand für die Beantragung von Mitteln aus den Förderprogrammen gab es von der Unionsfraktion. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) habe alles dafür getan, dass Sporthallen nicht belegt werden müssen, entgegnete der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU). So seien den Ländern zusätzliche Finanzmittel für den Bau von Flüchtlingsunterkünften zugestanden worden, die allerdings nicht immer bei den Kommunen gelandet seien. Konkrete Vorgaben, wie die Flüchtlinge unterzubringen seien, könne der Bund nicht machen, da dies Angelegenheit der Länder sei, erläuterte Schröder. Eine Vertreterin des Bundesfamilienministeriums verwies auf die zusätzlichen 10.000 Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug. Diese seien mit einem zusätzlichen Fördervolumen in Höhe von 50 Millionen Euro verbunden. Man bemühe sich, die bürokratischen Hürden für die Beantragung von Mitteln aus Förderprogrammen im Interesse der Vereine möglichst weit nach unten zu senken, sagte die Vertreterin des Bundesbildungsministeriums. Dafür gebe es aber eine Grenze, die nicht zuletzt durch die Bundeshaushaltsordnung vorgegeben werde.

Dass dem gemeinnützigen Sport aus diesem Stellenpool lediglich 193 Stellen zugewiesen wurden, blieb unerwähnt und unterstreicht die Notwendigkeit, die Anzahl der BFD-Stellen mit Flüchtlingsbezug für den Sport mittelfristig deutlich zu erhöhen.

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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 12-13 / 22. März 2016, S. 10
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2016

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