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TIERHALTUNG/502: "Haustier" Schwein (tierrechte)


tierrechte Nr. 51, Februar 2010
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

"Haustier" Schwein

Von Marion Selig


Zunehmend finden Menschen Gefallen daran, sich ein Schwein in der Wohnung zu halten. Dabei handelt es sich meistens um sogenannte Minischweine oder Minipigs, die ursprünglich gezüchtet wurden, um kleinere Schweine für Tierversuche zur Verfügung zu haben.

Jedoch wird auch aus einem Minischwein-Ferkel ein ausgewachsenes Tier, das bis etwa 60 Kilogramm wiegen und zum Teil auch noch deutlich schwerer werden kann. Da Schweine soziale, intelligente und liebenswerte Tiere sind, ist es nachvollziehbar, wenn Menschen diesen Tieren näherkommen möchten. Die Haltung in der Wohnung ist jedoch abzulehnen. Denn Minipigs haben die gleichen Bedürfnisse und Verhaltensweisen wie andere Schweine. Sie leben also normalerweise in Gruppen, wühlen im Boden und nehmen gern ein Schlammbad. Diese Bedürfnisse können bei Wohnungshaltung nicht erfüllt werden. Da Schweine gern ihre Umgebung "nach eigenen Vorstellungen gestalten", also z.B. neben den Wühltätigkeiten im Boden Stroh oder Holz bearbeiten, werden in der Wohnung mangels entsprechenden Materials mitunter die Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände zerlegt. Nicht wenige Minipigs landen daher im Tierheim, da ihre Halter nicht mehr mit den Tieren zurechtkommen.

Minischweine unterliegen rechtlich gesehen den Vorschriften, die für Lebensmittel liefernde Tiere gelten, auch wenn sie als "Liebhabertiere" nicht auf dem Schlachthof landen. So dürfen Schweine nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht einzeln gehalten werden, sondern müssen zumindest Sichtkontakt zu anderen Schweinen haben. Weiterhin muss die Haltung eines Minischweins der "zuständigen Behörde" angezeigt werden, der Halter muss ein Bestandsregister führen und sein Tier mit einer zugeteilten Ohrmarke dauerhaft kennzeichnen. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten. Weiterhin unterliegen auch Minischweine den amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche bis hin zu Bestandssperrungen und angeordneten Tötungen.

Fazit: Wer Schweine liebt, hält sie nicht - zumindest nicht in Wohnungen.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 51/Februar 2010, S. 13
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2010