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TIERHALTUNG/591: Fall der Alligatorschildkröte Lotti kein Einzelfall (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 12. August 2013

Fall der Alligatorschildkröte Lotti kein Einzelfall



In einem See im Ostallgäu soll eine Alligatorschildkröte leben - leider kein Einzelfall. Gerade jetzt im Sommer häufen sich die Meldungen von Leguanen in Stadtparks oder Giftschlangen, die in einem Treppenhaus gefunden werden. Die Haltung von exotischen Tieren in Privathaushalten nimmt rasant zu, darunter auch für den Menschen potenziell gefährliche Arten. Am Ende müssen Tierheime immer häufiger exotische Wildtiere aufnehmen, die unter nicht artgerechter Haltung zu leiden hatten, die dann einfach ausgesetzt oder abgegeben werden.

"Was nach Sommerlochthema anmutet, ist leider kein Einzelfall. Das Interesse an exotischen Tieren, auch gefährlichen, wächst und wächst. Dies geht häufig mit fehlender Sachkenntnis einher und damit verbunden vielen Unfällen. Exotische Tiere gehören nicht ins Wohnzimmer", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und weiter: "Das Mindeste aber sind einheitliche gesetzliche Regelungen zur Haltung und zum Handel. Wie will man es rechtfertigen, dass die Haltung eines Tieres in Sachsen-Anhalt zum Beispiel erlaubt, in Hessen jedoch verboten ist? Und dank Internet und beinah wöchentlich stattfindender Tierbörsen ist es auch kein Problem, solche Tiere zu bekommen." Hinzu kommt der illegale Handel, über den Tiere in deutsche Haushalte gelangen. Jedes Jahr werden zahlreiche Reptilien, so unter anderem auch Geier- und Schnappschildkröten, in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Für Schlagzeilen sorgte vor einigen Jahren in Bayern Geierschildkröte Eugen. Eugen tauchte in einem Badeweiher auf und verursachte dort einigen Aufruhr. Geierschildkröten werden bis zu 90 Zentimeter lang und fast 80 Kilogramm schwer. Sie gehören zur Familie der Alligatorschildkröten und gelten als bissig und schnell. Diese Schildkröte beißt zu, wenn sie sich in die Enge gedrängt oder bedroht fühlt - mit Beißgeschwindigkeiten, die mit denen einer Klapperschlange vergleichbar sind.


Gesetzliches Wirrwarr in Deutschland

Die Haltung der Echten Kobra (Naja) ist beispielsweise in Berlin und Hessen verboten. In Bayern und Bremen ist ihre Haltung erlaubnispflichtig, das heißt grundsätzlich zwar verboten, aber ausnahmefähig. In Thüringen ist die Haltung dieser Tiere seit September 2011 erlaubt, aber an bestimmte Auflagen wie zum Beispiel einen Sachkundenachweis geknüpft. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben gar keine Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere. Die Alligatorschildkröten sind ein Sonderfall, die Haltung von Geier- und Schnappschildkröten ist bundesweit seit vielen Jahren gemäß der Bundesartenschutzverordnung verboten. Trotzdem werden die Tiere noch gehalten und gehandelt - entweder aus Altbeständen oder illegal.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 12. August 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2013