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MELDUNG/255: Tierschutz wird zum Testfall für das Freihandelsabkommen TTIP (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. Oktober 2015

Tierschutz wird zum Testfall für TTIP


Zum Start der 11. Verhandlungsrunde über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in Miami (USA) fordert der Deutsche Tierschutzbund klare Signale im Tierschutz. In keiner Weise darf der noch zu schwache EU-Tierschutzrahmen durch ein Freihandelsabkommen unterlaufen werden. Wie glaubwürdig die Beteuerungen der Bundesregierung sind, bei den TTIP-Verhandlungen europäische Standards nicht zu opfern, macht der Verband aktuell an zwei zentralen Forderungen fest, die umgesetzt werden müssen: Die EU muss an einem umfassenden Klonverbot in der Landwirtschaft festhalten und tierversuchsfreie Prüfmethoden im Zulassungsverfahren für die Industrie vorantreiben.

"Das Freihandelsabkommen darf kein Freibrief zum Unterlaufen der sowieso zu geringen Tierschutzstandards in Europa werden: Wenn nur die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden, droht eine Tierschutz-Abwärtsspirale", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Vor wenigen Wochen, am 8. September 2015, hat das Europaparlament für weit reichende Korrekturen am Entwurf der EU-Kommission zum Klonen von Tieren für die Lebensmittelerzeugung gestimmt. Anders als die Kommission wollen die Abgeordneten auch die Nachzucht von Klontieren und den Handel mit Produkten von Klontier-Nachkommen in der EU verbieten. Zudem sollen Tiere nur in die EU eingeführt werden dürfen, wenn zertifiziert ist, dass sie nicht aus einer Klonzucht stammen. "Der Ministerrat darf jetzt nicht mehr hinter das Votum des Parlaments zurückfallen und er muss genau wie die Abgeordneten in Kauf nehmen, dass die TTIP-Verhandlungen dadurch erschwert werden könnten. Wenn die EU jetzt den Tierschutz opfert und sich damit auch über den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher hinwegsetzt, sind alle Beteuerungen, dass TTIP keinen Einfluss auf den Tier-, Verbraucher- oder Umweltschutz in Europa habe, noch vor Abschluss der Vertragsverhandlungen ad absurdum geführt", erklärt Schröder.

Ein konsequentes Eintreten für den Tierschutz fordert der Deutsche Tierschutzbund unter anderem auch bei der Zulassung von Inhaltstoffen für Kosmetika und anderen Produkten. Umstritten scheint bei den laufenden TTIP-Verhandlungen zum Beispiel, dass in der EU ein Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel und Inhaltsstoffe gilt, das es US-Herstellern erschwert ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Zwar versichern EU-Kommission und Bundesregierung, dass TTIP nichts an den geltenden EU-Regelungen ändern werde und dass man die Verhandlungen nutzen wolle, um tierversuchsfreie Prüfverfahren zu etablieren. Nach Erkenntnissen des Deutschen Tierschutzbundes wird tatsächlich über die Anerkennung alternativer Prüfprotokolle verhandelt, allerdings nur für bestimmte Stoffklassen, wie etwa Lichtschutzfaktoren.

"Von einer Gesamtstrategie zur Durchsetzung tierversuchsfreier Verfahren kann bei der Kosmetik aber ebenso wenig die Rede sein wie bei anderen Bereichen. Das EU-Recht selbst stellt den tierversuchsfreien Verfahren oft unüberwindbare Hürden in den Weg. Auch die Bundesregierung muss nun den Druck erhöhen und in Brüssel für konsistente Regelungen und Strategien zur Vermeidung von Tierversuchen sorgen. Genau wie das Klonen ist auch die Durchsetzung tierversuchsfreier Verfahren bei der Stoffzulassung ein Testfall für TTIP", so Schröder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. Oktober 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2015

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