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MELDUNG/327: Verbot des Verkaufs lebender Hummer gefordert - Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht (ARIWA)


Gemeinsame Pressemitteilung der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und von Animal Rights Watch - 10. Mai 2017

Verbot des Verkaufs lebender Hummer gefordert - Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht


Unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, hat Animal Rights Watch (ARIWA) bei der Veterinärbehörde Düsseldorf einen Antrag auf Untersagung jeder Lebendhaltung von Hummern im Stadtgebiet eingereicht. Der Grund: Die Veterinärbehörde hat bisher - wie viele andere deutsche Veterinärbehörden - die tierschutzwidrige Haltung und den Verkauf von Hummern im Lebensmittelgroßhandel bzw. bei gewerblichen Verkäufern nicht untersagt. Dabei hat erst Mitte Februar 2017 das Veterinäramt Berlin-Spandau, vertreten durch die Berliner Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund, vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein richtungsweisendes, wenn auch noch nicht rechtskräftiges Urteil erstritten, wonach Hummer leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes sind (VG 24 K 188.14). Veterinärbehörden müssen demnach auch bei der Hummerhaltung zum Schutz der Tiere eingreifen, wenn dies nötig ist. Da der Verkauf von lebenden Hummern per se nicht tierschutzgerecht erfolgen kann, muss er generell verboten werden.

Düsseldorf, 10. Mai 2017: Der Verkauf lebender Hummer ist nach Auffassung vieler Juristen und Veterinäre in Deutschland per se tierschutzwidrig. Das liegt zum einen am langen Transport aus Nordamerika und der sogenannten »Hälterung«, der Aufbewahrung lebender Tiere, die zu Leid und Schmerzen bei den Tieren führt. Die wild gefangenen, streng aquatisch lebenden Hummer werden per Luftfracht außerhalb von Wasser transportiert. In Deutschland angekommen, werden sie nach mehrfachem Umladen und langen Transporten meist in engen Becken, mit zugebundenen Scheren ohne Rückzugsmöglichkeiten und ausreichende Abdunkelung gestapelt. Dabei sind Hummer in der Natur Einzelgänger und der Kontakt zu Artgenossen führt zu Stress und Aggressionen. In den Salzwasserbecken leben sie ohne Futter, bis sie an Gastronomen oder Endverbraucher verkauft werden.

Zum anderen ist die derzeit meistpraktizierte und von der Tierschutzschlachtverordnung allein zugelassene Tötungsmethode - die Tiere lebendig in siedendem Wasser zu kochen - in jedem Fall tierschutzwidrig. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen auch der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in Parma belegen, dass Hummer die Fähigkeit besitzen, Angst und Stress zu empfinden. Sie sind somit leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes und Veterinärbehörden haben die Pflicht, bei Missständen zu handeln. Dies wurde erstmals Mitte Februar durch das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt.

Um das Leiden der Hummer zu beenden, hat ARIWA, unterstützt von der Erna-Graff-Stiftung, das Veterinäramt Düsseldorf am 3. April 2017 aufgefordert, u. a. der METRO Cash and Carry GmbH zu untersagen, lebende Hummer zu verkaufen. Da sich die Behörde weigert, die Untersagung umgehend vorzunehmen, hat ARIWA zur Durchsetzung geltender tierschutzrechtlicher Bestimmungen mittels einer Tierschutz-Verbandsklage nach dem TierschutzVMG NRW Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Unterstützt wird die Initiative auch finanziell von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

"Dass Hummer und andere Krebstiere Schmerzen, Angst oder Stress empfinden können und leidensfähig sind, sollte inzwischen allgemein anerkannt sein. Wir sind froh, dass das Berliner Verwaltungsgericht das in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt hat", sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Trotzdem greifen auch in diesem Fall die Kontrollbehörden nicht ein. Das macht erneut deutlich, dass das Tierschutz-Verbandsklagerecht unentbehrlich ist, um Tierschutzbelange durchzusetzen", ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. "Seit Jahren ist nunmehr die Leidensfähigkeit von Hummern auch der Bundesregierung bekannt, doch nichts geschieht. Und fast alle Behörden schauen zu, selbst dort, wo, wie in Düsseldorf, regelrechte Hochburgen des Verkaufs lebender Hummer bestehen."


Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung des "Vegan Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.

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Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
E-Mail: presse@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

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