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MELDUNG/345: Verwaltungsgericht Potsdam hebt Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben auf (TSB)


Deutscher Tierschutzbund - Gemeinsame Pressemitteilung vom 17. Oktober 2017

Verwaltungsgericht Potsdam hebt Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben auf


Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben mit 37.000 Tierplätzen in der Uckermark am Montag, den 16 Oktober 2017 in mündlicher Verhandlung mit Urteil aufgehoben. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht verhandelte über die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheids des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (früher LUGV) vom 20.6.2013. Die klagenden Verbände informierten am Dienstag in einer Pressekonferenz über die Hintergründe und weiteren Perspektiven des Verfahrens.

"Obwohl das Urteil am Ende nicht aufgrund der erheblichen Tier- und Artenschutzprobleme fiel, sondern bereits bauplanungsrechtliche Mängel zum Entzug der Genehmigung führten, ist es ein voller Erfolg. Was zählt ist, dass in Haßleben auch weiterhin keine Schweine unter tierschutzwidrigen Bedingungen leiden müssen: zusammengepfercht in engen Ställen, ohne Licht und ohne geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten", sagte Renate Seidel, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landestierschutzverbands Brandenburg.

Klägeranwalt Peter Kremer fügte hinzu: "Selbst wenn sich die planungsrechtliche Situation irgendwann einmal ändert: Die Anlage ist aus vielen weiteren Gründen nicht genehmigungsfähig. Da hilft auch eine andere Abluftreinigung nichts."

Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat die Genehmigung aufgehoben, weil die Anlage ohne einen Bebauungsplan nicht hätte genehmigt werden dürfen. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg und damit den Gang in die nächste Instanz ließ das VG nicht zu. Lehnt auch das OVG die Zulassung der Berufung ab, ist die Aufhebung endgültig.

Dem Gericht reichte ein Argument aus, um die Genehmigung aufzuheben. Die klagenden Verbände (NABU und BUND Brandenburg und Deutscher Tierschutzbund) hatten viele weitere gewichtige Argumente des Natur-, Tier- und Umweltschutzes vorgetragen.

"Durch die Nichtzulassung der Berufung macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass es die vom Landesumweltamt erteilte Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben für sehr eindeutig rechtswidrig hält. Möglich ist jetzt nur die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Darüber muss das Agrar- und Umweltministerium entscheiden. Durch die Einlegung einer solchen Beschwerde würde das Ministerium allerdings belegen, dass die industrielle Tierhaltung ohne Bezug zur Landwirtschaft nach wie vor die Unterstützung der Landesregierung besitzt", ergänzte Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender NABU Brandenburg.

Klagende Verbände sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Brandenburg (BUND), der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Brandenburg (NABU) sowie der Deutsche Tierschutzbund. Die Kläger werden u.a. unterstützt von der Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein", der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt und dem Landestierschutzverband Brandenburg.

Informationen zum Hintergrund online unter:
www.tierschutzbund.de/schweinemastanlage-hassleben.

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung der klagenden Verbände vom 17. Oktober 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2017

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