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MELDUNG/395: Tötungen von Stadttauben - Weder tierschutzgerecht noch effektiv (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 19. Mai 2020

Tötungen von Stadttauben: Weder tierschutzgerecht noch effektiv


Hinweise zu mutmaßlichen Taubentötungen im öffentlichen Raum deutscher Städte häufen sich. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lehnt diese drastischen Maßnahmen kategorisch ab. Sie sind weder tierschutzgerecht noch effektiv. Um besorgten Bürgern Tipps zu geben, was sie tun können, informiert der Verband über den rechtlichen Hintergrund von Taubenfang- und tötungsmaßnahmen.

Immer wieder erreichen den Bundesverband Menschen für Tierrechte Meldungen besorgter Bürger, die den Fang oder gar die Tötung von Stadttauben beobachtet haben. Drastische Maßnahmen wie das Erschießen von Tauben sind in jedem Fall abzulehnen. Gewehrschüsse und der Einsatz von Vogelfallen bereiten den Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden und führen zu keiner langfristigen Lösung der Stadttaubenproblematik: "Um die Population in den Innenstädten nachhaltig zu verkleinern, stehen tierschutzkonforme Möglichkeiten wie betreute Taubenschläge mit Ei-Austausch zur Verfügung. Daneben können fachgerecht ausgeführte Vergrämungsmaßnahmen die verwilderten Haustiere von Orten fernhalten, an denen hygienische Bedenken dem Aufenthalt der Tiere entgegenstehen", argumentiert die Tierärztin Daniela Fischer, Ansprechpartnerin für Stadttauben beim Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Tötungsaktionen: Rechtlich auf dünnem Eis

Die wildlebenden Vögel sind grundsätzlich durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geschützt und dürfen daher nicht gefangen oder getötet werden. Ausnahmen sind jedoch (nach § 4 Abs. 3 BArtSchV) möglich. Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Behörde sowie einem Sachkundenachweis, wenn die Bekämpfung von Schädlingen beziehungsweise das Töten von Wirbeltieren gewerbsmäßig durchgeführt wird. Tauben können jedoch allenfalls im begründeten Einzelfall Schädlingseigenschaften zugesprochen werden, da von ihnen keine größere Gesundheitsgefahr als durch Zier- und Wildvögel sowie durch "Nutz- und Heimtiere" ausgeht. Im Sinne des in Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz, müssen immer zuerst mildere Mittel angewendet werden.

Unnötige Qualen bei angeschossenen Tieren

Angeschossene Tauben sterben situationsbedingt nicht sofort, sondern versuchen, wie der Rest des aufgeschreckten Schwarms, zu fliehen. Dies dürfte das Aufsuchen angeschossener Tiere erschweren. Zum Fangen von Vögeln mittels Fallen ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Doch auch diese Praxis ist aus Tierschutzsicht fragwürdig. Vögel geraten in Stress und können sich bei Fluchtversuchen schwer verletzen.

Todgeweiht: Verwaiste Nestlinge

Die erhöhte Brutaktivität von Haustauben ist das Ergebnis der jahrhundertelangen Züchtung und war eine erwünschte Eigenschaft für Hobbyzuchten. Die verwilderten Haustauben brüten daher unabhängig von den Jahreszeiten, wobei beide Elterntiere die Aufzucht übernehmen. Beim Fallenfang und Tötungen muss angenommen werden, dass unter den Tieren auch brütende beziehungsweise fütternde Tiere sind. Neben diesen vermeidbaren Leiden können verstorbene Nestlinge zur Gesundheitsgefahr werden, insbesondere wenn die Nester versteckt sind. Tötungsaktionen sind nicht nur unverhältnismäßig, sie sind auch ineffektiv im Sinne einer Reduzierung der Taubenpopulation, denn freiwerdende, attraktive Nistplätze werden schnell wieder von Tauben aus der Umgebung besetzt.

Nachhaltig und tierschutzgerecht: Stadttaubenmanagement

Betreute Taubenschläge führen erwiesenermaßen zum Erfolg, wenn gewisse Schlüsselkriterien beachtet werden. Sie ermöglichen den Ei-Austausch und damit die Reduzierung des Taubenbestandes. Mit der Gabe von Vitaminen und Mineralstoffen sowie durch tierärztliche Bestandskontrollen bleiben die Tauben gesund. Da die Tiere einen überwiegenden Teil des Kots in den Schlägen absetzen, sinken die Kosten für Gebäudereinigungen. "Wir wünschen uns stadtweite Konzepte, um möglichst viele Stadttauben an die Schläge zu binden. Nur so können Bürgerinnen und Bürger entlastet und die Taubenfrage tierschutzgerecht gelöst werden", betont Daniela Fischer.


Nähere Informationen zum rechtlichen Hintergrund von Taubenfang- und tötungsmaßnahmen und was Sie dagegen tun können, finden Sie unter:
https://www.tierrechte.de/2020/05/19/taubentoetungen-was-kann-ich-tun/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2020
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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