Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/425: Fauler Hähnchenkompromiß auf EU-Ebene (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 8. Mai 2007

Fauler Hähnchenkompromiss auf EU-Ebene

Kritik an gestriger Entscheidung des EU-Agrarministerrates


Gestern wurde im Agrarministerrat eine Einigung zur Richtlinie zum Schutz von Masthühnern für Haltungen mit mehr als 500 Tieren erzielt. Alle EU-Mitglieder, also auch die deutsche Bundesregierung, haben zugestimmt, nur Österreich verweigerte sich. Die formale Verabschiedung findet im Juni statt. Bisher fehlte jede verbindliche Haltungsvorschrift. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. kritisiert die Einigung als nicht ausreichend. Selbst die aus Tierschutzsicht ungenügenden freiwilligen deutschen Standards würden unterlaufen.

"Auch wenn es enorm wichtig ist, dass der nahezu rechtlose Raum bei der Masthühnerhaltung in der EU geregelt wird, können wir diesen Kompromiss keineswegs akzeptieren, denn die nun getroffenen Regelungen werden Tierschutzmaßstäben in keiner Weise gerecht", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. So wurde zum Beispiel die Besatzdichte auf 33 kg pro Quadratmeter festgelegt, die bei Beachtung einiger Zusatzregelungen auf 39 kg und in Einzelfällen sogar auf 42 kg erhöht werden kann. Dies entspricht mehr als 26 Hühnern auf einem Quadratmeter. Damit steht Masthühnern weniger Platz als Legehennen im herkömmlichen Käfig zur Verfügung. In Deutschland gelten bisher Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern mit einer maximalen Besatzdichte von 35 kg pro Quadratmeter. "Dies ist ein deutlicher EU-Rückschritt auf Kosten der Tiere", so Apel. Aus Tierschutzsicht dürfte eine Besatzdichte von 25 kg pro Quadratmeter nicht überschritten werden.

Leider fehlen auch jegliche Regelungen zur Zucht der Tiere. Obwohl die EU-Kommission selber im Jahr 2005 im Begründungsteil des ersten Richtlinienentwurfes festhielt, dass die meisten Tierschutzprobleme in der Hühnerhaltung in direktem Zusammenhang mit der Selektion schnellwüchsiger Rassen stehen. Bis zum Jahr 2010 soll nun nur ein Bericht über genetische Parameter eingeholt werden.

Immerhin wurde der stark kritisierte Abschnitt zur Kennzeichnung von Hähnchenfleischprodukten mit "EU-Tierschutzstandard" wieder gestrichen. Der jetzigen Entscheidung nach soll die EU-Kommission 2009 nur einen Bericht über die Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems von Produkten vorlegen. "Es wäre ein Skandal gewesen, wenn derart tierschutzfeindliche Regelungen auch noch mit dem Siegel 'EU-Tierschutzstandard' versehen worden wären", kommentiert Apel.

In der Europäischen Union werden jährlich fünf Milliarden Hühner geschlachtet. In Form von gebratenen Hähnchen, Hähnchenbrust, -keule oder Chicken Wings gelangt das Fleisch der Tiere auf die Teller der Verbraucher. Die Haltung der Tiere in drangvoller Enge findet in dunklen und unstrukturierten Hallen statt.


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. vom 8. Mai 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2007