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POLITIK/478: Kommission stärkt den Schutz von Tieren bei der Schlachtung (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 18. September 2008

Vorschlag der Kommission stärkt den Schutz von Tieren bei der Schlachtung


Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung verbessert und ihre tiergerechte Behandlung gewährleistet werden. Zur Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften und zu ihrer Anpassung an die Bestimmungen der Lebensmittelhygiene werden im Rahmen des Vorschlags die Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte bei der Auslegung von Schlachthäusern sowie eine regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit von Betäubungsverfahren vorgeschrieben. So müssen Schlachthöfe künftig Personal beschäftigen, das für den Tierschutz zuständig ist, sowie für eine ordnungsgemäße Ausbildung des Personals und entsprechende Nachweise Sorge tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Hersteller von Betäubungsgeräten Anleitungen zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bereitstellen sowie dass einige technische Normen an den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, forschungsorientierte Referenzzentren einzurichten, die dem amtlichen Inspektionspersonal permanente und kompetente Unterstützung bieten. Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden nun im Falle von Massentötungen bei Tierseuchen in höherem Maße rechenschaftspflichtig sein. Jedes Jahr werden in den Schlachthöfen der EU rund 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder sowie mehrere Milliarden Stück Geflügel zur Fleischgewinnung getötet. Darüber hinaus werden rund 25 Millionen Tiere zur Pelzgewinnung getötet und auch zum Zweck der Seuchenkontrolle kann die Keulung von Tausenden bis Millionen sonstiger Tiere erforderlich sein.

Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou sagte dazu: "Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, für den Schutz der Tiere zu sorgen. Dies umfasst die Minimierung von Leid und Vermeidung von Schmerzen im Verlauf des gesamten Schlachtvorgangs. Die geltenden EU-Bestimmungen sind veraltet und müssen überarbeitet werden. Mit diesem Vorschlag werden die Behandlung der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung grundlegend verbessert, die Innovation gefördert und gleiche Ausgangsbedingungen für die Schlachthofbetreiber geschaffen. "


Verantwortung für den Tierschutz übernehmen

Jeder Schlachthofbetreiber wird zukünftig dazu verpflichtet sein, Standardarbeitsanweisungen zu entwickeln und einzusetzen, mit deren Hilfe die Einhaltung geeigneter Tierschutznormen in verlässlicher Weise gewährleistet werden kann. Verfahren dieser Art sind kein Novum in Schlachthäusern, da im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit ein ähnliches System bereits vorgeschrieben und eingesetzt wird (das sogenannte HACCP-System: Hazard Analysis Critical Control Point - Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte). Das Innovative am vorliegenden Vorschlag besteht in der Anforderung standardisierter Arbeitsanweisungen im Hinblick auf den Tierschutz.

Beispielsweise werden die Betreiber nun dazu verpflichtet, die Wirksamkeit der angewendeten Betäubungsmethoden anhand tierorientierter Indikatoren zu prüfen. Nach der Betäubung ist durch eine regelmäßige Überwachung der Tiere sicherzustellen, dass die betäubende Wirkung vor dem Schlachtvorgang nicht nachlässt.

Darüber hinaus muss in allen Schlachthöfen die Stelle eines Tierschutzbeauftragten geschaffen werden, der für die Umsetzung der Tierschutzmaßnahmen verantwortlich sein wird. Für kleinere Schlachthöfe sind Befreiungen von dieser Pflicht vorgesehen.

Ferner verpflichtet der Verordnungsvorschlag die Hersteller von Betäubungsgeräten dazu, Gebrauchsanleitungen sowie Anleitungen zur Effizienzkontrolle und geeigneter Wartung bereitzustellen.


Besser ausgebildetes Personal

Der Vorschlag sieht die Einführung von tierschutzrechtlichen Sachkundenachweisen für das mit den Tieren im Schlachthof umgehende Personal vor. Die Sachkundenachweise sollen maximal fünf Jahre gültig und Gegenstand einer unabhängigen Prüfung durch akkreditierte Stellen sein.

Ferner wird die Einrichtung nationaler Referenzzentren für den Tierschutz vorgeschlagen, die den in den Schlachthöfen tätigen Beamten technische Unterstützung zur Verfügung stellen. In vielen Mitgliedstaaten bestehen zwar bereits einige Forschungszentren, die Ergebnisse ihrer Arbeit und ihr technisches Wissen sind jedoch nicht in ausreichendem Maße für die amtlichen Inspektoren zugänglich.


Tötung im Rahmen von Seuchenbekämpfung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die für die Tötung von Tieren zur Seuchenbekämpfung (z. B. Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche) zuständigen Behörden bezüglich der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei den betroffenen Tieren stärker zur Rechenschaft zu verpflichten. Insbesondere sieht der Vorschlag eine bessere Planung, Überwachung und Berichterstattung vor.


Aktualisierte Normen

Vorgesehen sind eine strengere Definition von Betäubungsverfahren und eine Aktualisierung der Anforderungen für alle Betäubungsverfahren im Hinblick auf die Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Gutachten und sozioökonomischer Überlegungen. Einige technische Änderungen betreffen zudem den Bau, die Auslegung und die Ausrüstung von Schlachthöfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/slaughter/index_de.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1371, 18.09.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2008