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POLITIK/539: Länderinitiative zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport begrüßt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. November 2009

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Länderinitiative zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport


Zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport werden heute die Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative, mit der die Bundesregierung unter anderem gebeten wird, sich auf EU-Ebene für eine Transportzeitbegrenzung für Schlachttiere auf acht Stunden und tierschutzgerechte Ladedichten einzusetzen. "Viele unserer seit Jahren geforderten Tierschutzziele sind in dem Antrag aufgegriffen worden", zeigt sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erfreut. "Wir erwarten nun, dass der Antrag in den Ausschüssen und im Plenum von einer breiten Mehrheit getragen wird", so Wolfgang Apel weiter, der zugleich daran erinnert, dass sich Union und FDP im Koalitionsvertrag auf eine Begrenzung der Tiertransportzeiten verständigt haben.

Neben der Begrenzung der Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden, der Anpassung der Ladedichten entsprechend der Tierschutzanforderungen, strebt der Entschließungsantrag die Konkretisierung der Anforderungen an die Ausstattung und Klimatisierung von Transportmitteln an. Auch sollen die Pflichten der Transportunternehmer zur Datenübermittlung dahingehend überarbeitet werden, dass wirksamere Kontrollen von den Überwachungsbehörden durchgeführt werden können sowie bei den Ahndungsmöglichkeiten von Verstößen nachgebessert wird. Deutschlands größte Tier- und Naturschutzorganisation begrüßt weiterhin, dass mit dem Antrag die in der EU-Tierschutztransportverordnung bislang fehlenden Bestimmungen für den Transport von Zirkustieren eingefordert werden.

In einigen Punkten des Antrages fordern die Tierschützer jedoch Nachbesserungen: "Die EU-Tierschutztransportverordnung enthält bislang keine rechtliche Basis zur Implementierung eines zentralen Datensystems, mit dem die Daten, die während des Transportes auf dem Fahrzeug gesammelt werden, in Echtzeit weitergeleitet und für die Verwendung zugänglich gemacht werden", so Wolfgang Apel weiter. Das sei jedoch von zentraler Bedeutung. Nur eine Erfassung der zu sammelnden Daten in Echtzeit schaffe die Möglichkeit, Missstände unmittelbar, optimalerweise bereits während eines Transportes, aufzudecken und entsprechend einzugreifen, wenn Transporteure gegen Bestimmungen vorstoßen. "Wir erwarten, dass der Entschließungsantrag in den nun anstehenden Ausschussverfahren entsprechend nachgebessert wird und die Bundesregierung der Ende November geplanten Beschlussfassung des Bundesrates bei Verhandlungen auf EU-Ebene angemessen Rechnung trägt", so Wolfgang Apel abschließend.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. November 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2009