Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/658: Tierschutzgesetz - Bundesrat stimmt über Regierungsentwurf ab (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 5. Juli 2012

Tierschutzgesetz: Bundesrat stimmt über Regierungsentwurf ab



Am Freitag (6.7.) befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Es wird erwartet, dass die Länderkammer zahlreiche Änderungsvorschläge des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz beschließt. Viele von ihnen sind aus Sicht des Tierschutzes zu begrüßen. Umstritten sind rund zehn Vorschläge des Ausschusses für Kulturfragen, mit denen unter anderem Genexperimente mit Tieren erleichtert werden sollen. Der Kulturausschuss macht sich damit zum Sprachrohr der Tierversuchslobby, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund.

"Bundesregierung und Bundestag müssen die Vorschläge, die den Tierschutz voranbringen, aufgreifen und das Gesamtpaket konsequent zu einem Novellierungsvorschlag ausbauen, der dem Staatziel Tierschutz Rechnung trägt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt das in keiner Weise", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) schlägt unter anderem Verbesserungen am Regierungsentwurf zur Qualzucht und zum Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus vor. Darüber hinaus empfiehlt der AV-Ausschuss vieles, was bisher im Regierungsentwurf gar kein Thema ist, obwohl aus Tierschutzsicht dringend: Verbote für die Pelztierhaltung, das Rodeo oder das Klonen von Tieren in der Landwirtschaft. Der Handel und die Haltung von Wildtieren sollen insgesamt beschränkt und eine Registrierung von Hunden und Katzen vorgesehen werden. "Dies zeigt, dass viel mehr für den Tierschutz getan werden kann und muss als die Bundesregierung es vorhat. Die Länder sind für den Vollzug des Tierschutzes zuständig. Wenn sie bessere Tierschutzvorschriften für ihre Arbeit wollen, dann darf sich der Bund nicht verweigern", so Schröder.

Im Bereich der Tierversuche muss die EU-Tierversuchsrichtlinie von 2010 umgesetzt werden. Geht es nach dem AV-Ausschuss, werden hier vorhandene Spielräume zugunsten der Tiere besser genutzt als es der Regierungsentwurf bisher vorsieht. Dazu gehören eine generelle Genehmigungspflicht für Versuche an Wirbeltieren sowie ein umfassenderes Verbot für Versuche an Menschenaffen. Allerdings wartet der Ausschuss für Kulturfragen mit Gegenvorschlägen auf, die der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert: Das einfache Anzeigeverfahren soll als Alternative zur Genehmigung beibehalten, weiter dereguliert und künftig sogar für Genmanipulationen angewendet werden. "Wir brauchen Vorrang für Alternativmethoden, keine Steigerung der Tierversuche, so wie wir es auch von Anfang von der Bundesregierung gefordert haben", kritisiert Schröder nun die Forschungslobby und den Kulturausschuss.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Verbote für den Heißbrand von Pferden und die betäubungslose Ferkelkastration finden im Bundesrat mehrheitlich Zustimmung. "Wir wissen, dass die Pferdelobby bis direkt an den Kabinettstisch versucht, das tierquälerische Brandzeichen zu erhalten. Klar muss aber sein: Das Verbot muss kommen. Die lange Übergangsfrist beim Verbot der unbetäubten Ferkelkastration ist inakzeptabel", so Schröder.

*

Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 5. Juli 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2012