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POLITIK/752: SPD entscheidet über Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 31.08.2015

SPD entscheidet über Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt


Am 2. September wird der Landwirtschaftsausschuss über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt abstimmen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. und sein Landesverband Tierschutz Halle e.V. haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion erinnert, jetzt ihr Wahlversprechen einzulösen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Außerdem sollen sie sich für die Aufhebung des Koalitionszwangs einsetzen. Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen würde der Landwirtschaftsausschuss dann für das Klagerecht stimmen und diese Empfehlung für die Schlussabstimmung an alle Abgeordneten aussprechen.

"Die SPD hat ihr Ja zum Klagerecht für Tierschutzverbände zur Landtagswahl 2011 fest versprochen. Wir befürchten aber, dass sie mit Nein stimmen könnte, weil es der Koalitionspartner CDU so will. Die CDU ist ein klarer Gegner des Klagerechts. Bei den Ausschussberatungen hat die SPD die Tierschutz-Verbandsklage nicht unterstützt. Unsere Sorge ist also berechtigt", so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.

"Für die Abstimmungen im Ausschuss und Landtag muss der Koalitionszwang aufgehoben werden, damit die Abgeordneten bei dieser wichtigen Gewissensfrage frei entscheiden können. Auch das wollen wir der SPD mit auf den Weg geben. Deshalb haben wir die 26 SPD Abgeordneten persönlich angeschrieben", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Die Fraktion Die Linke hatte im Januar 2014 den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt damit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.

Auch die Grüne-Fraktion will das Klagerecht im Tierschutz. Sie deckte Tierschutzverstöße in der Nutztierhaltung auf. Der Fall Straathof zeigte, dass die Tierschutz-Verbandsklage die Behörden bestärkt hätte, früh gegen die Tierquälereien des Schweinehalters vorzugehen. Anderenfalls hätten die Tierschutzorganisationen gegen die Untätigkeit der Behörden geklagt.

Sachsen-Anhalt könnte nach Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das achte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Niedersachsen berät zurzeit über das Klagerecht.


Alle Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt lesen Sie hier:
www.tierrechte.de

Gesetzentwurf:
www.tierschutzwatch.de

Aufstellung der Wahlaussagen Sachsen-Anhalt:
www.tierschutzwatch.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 31. August 2015
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2015

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