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POLITIK/772: Keine Oster-Idylle für Küken - Regierung verhindert Schredder-Verbot (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 22.03.2016

Keine Oster-Idylle für Küken: Regierung verhindert Schredder-Verbot


Anlässlich des Osterfestes protestiert der Bundesverband Menschen für Tierrechte gegen die Entscheidung der Bundesregierung, das Töten von 50 Million männlicher Eintagsküken jährlich weiter zu erlauben. Ein Verbot ist nach Ansicht der Tierrechtsorganisation nicht nur aus ethischen Gründen unabdingbar, es hätte auch den positiven Effekt, dass das Geschlechts-Früherkennungsverfahren schneller marktreif entwickelt werde.

Bis zu 50 Million Eintagsküken werden jährlich in Deutschland direkt nach dem Schlupf getötet, weil die männlichen Nachkommen der sogenannten Legehennen für die Unternehmen aus ökonomischer Sicht "wertlos" sind. Sie legen keine Eier und sie zu mästen, lohnt sich ebenfalls nicht, da sie zuchtbedingt viel weniger Fleisch ansetzen als sogenannte Masthähnchen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel hatte diese Massentötung schon 2013 per Erlass in NRW verboten. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte jedoch, dass ein Erlass nicht ausreiche, sondern dass das Tierschutzgesetz das Töten der Eintagsküken untersagen müsse.

Letzte Woche machte die Bundestagsfraktion von Bündnis90/die Grünen einen neuen Anlauf und beantragte ein Verbot der umstrittenen Praxis (Drucksache Nr. 18/7726). Das Tierschutzgesetz solle so geändert werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht länger einen "vernünftigen Grund" für die Tötung der Küken darstellen. Doch der der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Grünen und Linken im Bundestag abgelehnt. Die Regierungsfraktionen setzen stattdessen auf ein neues Verfahren, dass eine Geschlechtererkennung im Ei ermöglicht, so dass männliche Küken gar nicht erst schlüpfen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will so erreichen, dass die Kükentötung schon im kommenden Jahr beendet wird.

"Statt diese skandalöse Praxis endlich konsequent zu verbieten, bevorzugt die Regierung eine weiche Lösung für die Industrie - das Massenmorden soll solange weitergehen, bis das neue Verfahren zum Sexen der Eier praxisreif ist. Richtig wäre der umgekehrte Weg: Erst das Verbot sorgt dafür, dass das Sortierverfahren der Eier so schnell wie möglich einsetzbar wird. Das wissen wir vom Verbot der Tierversuche für Kosmetik, das eine Dynamik in der Erforschung tierversuchsfreier Verfahren auslöste", so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Verband sieht jedoch auch die Verbraucher in der Pflicht: "Der beste Tierschutz ist es, seinen Speiseplan ohne Produkte vom Tier auszurichten. Praktische Tipps dazu finden sich auf unserer Informations- und Rezeptwebseite CulinariaVegan", so Christina Ledermann.


Rezeptportal:
www.culinaria-vegan.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 22. März 2016
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2016

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