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POLITIK/847: Ferkelkastration - Deutscher Tierschutzbund fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 13. November 2018

Ferkelkastration:

Deutscher Tierschutzbund fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages


Der Deutsche Tierschutzbund erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf der Großen Koalition, der eine Verlängerung der unbetäubten Ferkelkastration vorsieht - und wird dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Tierschutzmaßnahmen in dem Gesetzentwurf vollständig ausgespart wurden. Wenn das Tierschutzgesetz schon geöffnet wird, sollten aus Sicht der Tierschützer zumindest die von der Koalition versprochenen Verbesserungen im Tierschutz auch endlich Berücksichtigung finden. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Mitglieder der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, die anstehenden Beratungen zu nutzen, um die Versprechungen des Koalitionsvertrages in die Tat umzusetzen.

"Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht mit der Verlängerung der unbetäubten Ferkelkastration lediglich eine Verschlechterung des Tierschutzgesetzes vor. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Tierschutz werden im vorliegenden Gesetzentwurf vollständig ausgespart. Für eine Koalition, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, Deutschland solle beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen, ist das nicht nur schlicht blamabel. Es verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz und macht die eigene Koalitionsvereinbarung zur Makulatur", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die letzte Novellierung des Tierschutzgesetzes fand 2013 statt - und blieb weit hinter den Erwartungen der Tierschützer zurück. "Wenn das Tierschutzgesetz nun fünf Jahre später erstmals wieder geöffnet wird, muss die Chance genutzt werden, um drängende Probleme zu lösen und das Tierschutzgesetz dahin weiter zu entwickeln, dass es seinen Namen auch verdient", so Schröder.

Gesetzentwurf spart angekündigte Tierschutzmaßnahmen aus

Das Schließen der Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf ebenso wenig wieder wie ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme und der Ausstieg aus nicht-kurativen Eingriffen an Tieren. Die angekündigten intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen werden ebenfalls nicht erwähnt. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass bis zur Mitte der Legislaturperiode konkrete Maßnahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes in folgenden Bereichen vorliegen: Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbörsen, Internet- und Versandhandel lebender Heimtiere, illegaler Welpenhandel, Situation der Tierheime und Heimtierzubehör. Auch diese dringend notwendigen Reformen im Tierschutzrecht spart der Gesetzentwurf aus.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 13. November 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2018

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