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TIERVERSUCH/554: Versuchstier des Jahres 2013 - Der Hund (tierrechte)


tierrechte 1.13 - Nr. 62, März 2013
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Tierversuche
Versuchstier des Jahres 2013: Der Hund

Von Christiane Hohensee



Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat den Hund - vertreten durch den Beagle - zum "Versuchstier des Jahres 2013" gekürt. In Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen ernennt der Verband seit 2003 ein "Versuchstier", anhand dessen Tierversuche mit einer bestimmten Tierart öffentlich gemacht, aber auch existierende Ersatzverfahren und die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung der tierversuchsfreien Forschung aufgezeigt werden. Der Hund muss immer noch besonders unter Langzeit-Giftigkeitstest leiden.


Die Zahl der in Versuchen verwendeten Hunde sank zwar erfreulicherweise von 3.004 in 2010 auf 2.474 in 2011, allerdings wurden rund 50 Prozent der Hunde in besonders belastenden Giftigkeitsprüfungen eingesetzt. Weil sie duldsam, robust und als "Meutehunde" besonders verträglich gegenüber Artgenossen sind, werden bevorzugt reinrassige Beagles sowie Beagle-Mischlinge oder Foxhounds verwendet. Die Prüfung auf toxische, also giftige, Eigenschaften von Produkten und Stoffen ist gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Substanzen u. a. auf ihre orale Toxizität geprüft werden, indem die Schädlichkeit bei einmaliger (akuter) und bei wiederholter (chronischer) Gabe untersucht wird. Bei letztgenannter Methode erhält das Tier 90 Tage (subchronisch) oder sechs bis 24 Monate (chronisch) lang die Testsubstanz.

EU-Verordnung: Hund bleibt "Versuchstierspezies"

Als sogenannte Nicht-Nager-Spezies wird oft der Hund eingesetzt. Bei der 90-Tage-Toxizitätsstudie wird die Prüfsubstanz täglich 90 Tage lang in verschiedenen Dosierungen an mehrere (zunächst gesunde) Hunde-Gruppen verabreicht, entweder über das Futter, per Pillengeber oder über eine Magensonde. In den vergangenen Jahren gab es Anstrengungen, Tierversuche an den Nicht-Nagern in der Toxikologie abzuschaffen, da sie keinerlei zusätzliche Informationen zu zuvor gelaufenen Tests mit Ratten oder Mäusen ergeben. Dadurch ließen sich die Hunde zumindest in den 2-Jahres-Studien einsparen. Doch trotz intensiver Verhandlungen ist der Hund als "Versuchstierspezies" in der neuen EU-Verordnung 544/2011 zum Test von Pflanzenschutzmitteln wieder vorgesehen.

Neue Verfahren für Giftigkeitsprüfungen

Für einige toxikologische Versuche gibt es mittlerweile tierversuchsfreie Verfahren, die teilweise wissenschaftlich anerkannt (validiert) sind, aber das behördliche Anerkennungsverfahren noch nicht durchlaufen haben. Für Langzeit-Giftigkeitstests gibt es noch keine anerkannten Verfahren. Verschiedene neue Ansätze werden meist in Vorversuchen (screenings) eingesetzt und damit Tierversuche zumindest reduziert. Es müssen unbedingt neue Testmethoden wie z. B. in vitro- und Computermodelle her bzw. weiterentwickelt werden. Dazu ist politische und finanzielle Unterstützung dringend notwendig.

Der Bundesverband wird das "Versuchstier des Jahres 2013" aktiv nutzen, Tierversuche mit Hunden öffentlich zu machen. Vor allem aber werden wir weiterhin eine effiziente Nutzung neuer Technologien - und, was besonders wichtig ist, eine konsequente Förderung tierversuchsfreier Verfahren sowie eine beschleunigte behördliche Anerkennung der neuen Methoden einfordern.

Ausführliche Informationen unter:
www.versuchstier-des-jahres.info

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Quelle:
tierrechte 1.13 - Nr. 62/März 2013, S. 15
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2013