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TIERVERSUCH/692: Keine weitere Verwässerung des Tierversuchsverbots für Kosmetika (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 21. September 2016

Industrie scheitert vor Europäischem Gerichtshof:

Keine weitere Verwässerung des Tierversuchsverbots für Kosmetika


Der Europäische Gerichtshof hat heute mit einem Urteil klargestellt, dass die Kosmetikindustrie das im Unionsrecht festgelegte Tierversuchsverbot für Kosmetika nicht umgehen kann, indem sie die Tierversuche in Drittländer verlagert. Damit ist der europäische Verband für Kosmetische Rohstoffe (EFfCI), dem rund hundert, darunter auch deutsche, Firmen angehören, mit seiner Klage gescheitert. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung, die einer weiteren Verwässerung der EU-Kosmetik-Verordnung entgegen wirkt. Gleichzeitig weist der Verband auf noch bestehende Gesetzeslücken hin.

"Der Industrie ist es nicht gelungen, die Verbote für Tierversuche weiter zu verwässern", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Die heutige Entscheidung bestätigt das, wofür Tierschutzorganisationen, politische Vertreter sowie EU-Bürgerinnen und Bürger jahrzehntelang gekämpft haben." Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe sind seit 2009 in der EU nicht mehr erlaubt. Seit 2013 ist zudem der Verkauf von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, verboten - das wollte der EFfCI nun aufweichen. Eine erste Klage des Industrieverbands gegen das Tierversuchsverbot scheiterte schon einmal 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof.

Kritik an bestehender Gesetzeslücke

Der Deutsche Tierschutzbund weist trotz des positiven Urteils auf eine weiterhin bestehende gravierende Lücke im EU-Recht hin: Die Tierversuchs-Verbote beziehen sich nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika Verwendung finden. Chemische Substanzen, die etwa für Reinigungsmittel, Wandfarben oder Medikamente im Tierversuch getestet werden, dürfen weiter auch in Kosmetika zum Einsatz kommen. Ursache dafür ist, dass in diesen Bereichen eine Prüfung im Tierversuch nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus Tierschutzsicht braucht es für ein Ende der Tierversuche daher in allen Bereichen eine Zulassung für tierversuchsfreie Teststrategien. Für Verbraucher hat der Deutsche Tierschutzbund eine Kosmetik-Positivliste erstellt, auf der nur Firmen aufgeführt sind, die keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. September 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016

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