BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1099, vom 09. Dez. 2016 - 36. Jahrgang
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
"Die Feuchttuchplage" und das Verursacherprinzip
Unter der Überschrift "Die Feuchttuchplage" hat die Fachzeitschrift
wasserwirtschaft-wassertechnik (wwt) in ihrer Ausgabe 7-8/2016 ein
Editorial veröffentlicht, das sich "dem verheerenden Wirken des
Feuchttuchs" widmet. Um was geht es? Die Verstopfungen in den
Pumpwerken der Kanalisation auf Grund der schlecht zersetzbaren
Feuchttücher sind mittlerweile ein flächendeckendes Problem. Kaum ein
Tag vergeht, in dem im Internet nicht ein neuer Zeitungsbericht aus
einer Kommune zu finden ist, die mit dem Problem zu kämpfen hat (s.
RUNDBR. 1032/1-3, 990/1). Das Reinigen der verstopften Pumpen ist
nicht nur eine Zumutung für die Kanalarbeiter, sondern geht auch
mächtig ins Geld. Der Schaden, der durch das Inverkehrbringen der
Feuchttücher entsteht, geht jährlich in den x-stelligen
Millionenbereich - und muss auf die Abwassergebühren umgelegt werden.
Das lukrative Geschäft der Freuchttuchhersteller zieht somit
volkswirtschaftliche Folgekosten in erheblicher Größenordnung nach
sich. Damit wird das Verursacherprinzip verletzt. Zwar ist auf vielen
Verpackungen von Feuchttüchern ein Logo aufgedruckt, dass die
Feuchttücher nicht über die Toilette entsorgt werden sollen. Dieser
Hinweis wird aber von vielen Konsumenten übersehen oder sie ignorieren
den Hinweis.
Wir schlagen deshalb vor, dass das Inverkehrbringen von schlecht
zersetzbaren Feuchttüchern stärker reglementiert werden müsste. Als
Radikalmaßnahme käme ein Verbot des Verkaufs von schlecht zersetzbaren
Feuchttüchern in Frage.
Eine mildere Version wäre die Auflage, dass nur noch Feuchttücher
verkauft werden dürfen, die in standardisierten Test-Verfahren (s.
RUNDBR. 1032/1) einen vergleichbar schnellen Abbau wie bei üblichem
Toilettenpapier aufweisen. Und eine weitere Möglichkeit wäre eine
Zusatzsteuer auf Feuchttüchern, die den "Zersetzungstest" nicht
bestehen. Die Zusatzsteuer oder eine Abgabe sollte analog nach §
13 des Abwasserabgabengesetzes zweckgebunden für den Gewässerschutz
und/oder für Forschungsprojekte zur effizienteren Sanierung von
Pumpwerken und Kanälen eingesetzt werden.
Was meinen unsere LeserInnen zu der Frage, wie man mit der "Feuchttuchplage" umgehen kann? Die Linksfraktion hat inzwischen eine "Kleine Anfrage" im Bundestag eingebracht, in der die Bundesregierung u.a. danach gefragt wird, wie sie die volkswirtschaftlichen Schäden durch die Nutzung von schwer abbaubaren Feuchttüchern einschätzt und welche Ideen sie hat, um gegen die "Feuchttuchplage" wirksam vorzugehen. Die Antwort der Regierung müsste noch im Dez. 16 vorliegen.
Wir haben zur "Feuchttuchplage" ein Dossier zusammengestellt, in dem
die Problematik der schlecht zersetzbaren Fasertücher in der
Kanalisation ausführlich erläutert wird. Abonnentinnen des
WASSER-RUNDBRIEFS können das Dossier kostenlos via nik@akwasser.de
anfordern - alle anderen: 5 Euro!
Zu dem Dossier haben wir auch eine Unterrichtseinheit erstellt, die bereits GrundschülerInnen dabei helfen soll, durch einfache Testverfahren in Gurkengläsern dem Übel der Feuchttücher auf die Spur zu kommen.
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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1099
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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Meinungsbeiträge geben nicht in jedem Fall die Position des BBU wieder!
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© Freiburger Ak Wasser im BBU
veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2017
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