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ATOM/996: Endlagersuchgesetz verfassungswidrig - kein Rechtsschutz für betroffene Bürger (Strahlentelex)


Strahlentelex mit ElektrosmogReport
Unabhängiger Informationsdienst zu Radioaktivität, Strahlung und Gesundheit
Nr. 608-609 / 26. Jahrgang, 3. Mai 2012

Atommüll-Endlagerung
Gutachten: Das Endlagersuchgesetz ist verfassungswidrig
Regierung und Opposition wollen Rechtsschutz für betroffene Bürger streichen

von Thomas Dersee



Das von Bund und Ländern geplante Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager ist nicht verfassungskonform. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das die Umweltschutzorganisation Greenpeace am 20. April 2012 vorstellte. Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, das sonst übliche Planfeststellungsverfahren durch ein Genehmigungsverfahren zu ersetzen und wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen Bundesgesetzen festzulegen. Das widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Dadurch würden die Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen Endlagerstandorten nahezu ausgeschlossen. "Umweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die Entrechtung der Bürger bei der Endlagersuche", sagte Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.

Die in Frage kommenden Standorte und das abschließend ausgewählte Endlager sollen durch Bundesgesetze bestimmt werden. Den betroffenen Eigentümern bliebe als einzige Möglichkeit der Gang zum Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Das Verfassungsgericht prüft allerdings nicht, ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen, es stellt nur fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt.

"Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den Rechtsschutz des Bürgers erhalten", erklärte der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Atomrechtsspezialist und Verfasser des Gutachtens.

Planungsvorhaben durch Bundesgesetze festzuschreiben, widerspreche dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Mißachtung dieses Grundsatzes führe dazu, daß der Rechtsschutz verkürzt wird. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dürfe von diesem Grundsatz nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn dies zur Sicherung des Allgemeinwohls notwendig ist. Dies sei bei der Endlagersuche eindeutig nicht der Fall.

Gesetz ermöglicht Durchsetzung Gorlebens als Endlagerstandort

Der Standort Gorleben würde aller Voraussicht nach vor Gericht in einem heute gültigen Planfeststellungsverfahren scheitern. Grund sind die erheblichen Verfahrensmängel durch die willkürliche Standortauswahl. Mit dem neuen Auswahlverfahren wollen Bund und Länder diese Mängel umschiffen, ein Planfeststellungsverfahren soll gar nicht mehr stattfinden und möglichen Klägern die rechtliche Grundlage entzogen werden. "Der angebliche Neustart in der Endlagersuche scheint eher ein GorlebenDurchdrück-Gesetz zu werden", so Riedl.

Der Gesetzentwurf verschärft die Vorfestlegung auf Gorleben

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem die Vorfestlegung auf ein Endlager im Salzstock Gorleben, die vor 35 Jahren getroffen wurde, bekräftigt wird, kritisiert Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament. Es bleibe offen, ob die deutsche Vorfestlegung auf Salz überhaupt ernsthaft in Frage gestellt wird. Es bleibe auch offen, ob andere Geologien als Salz überhaupt geprüft werden. Und es sei nicht vorgesehen eine ausreichende Anzahl von Standorten überhaupt umfassend, geschweige denn untertägig zu erkunden. Dem Wortlaut des Röttgenentwurfes zufolge könnte Gorleben auch weiter der einzige Standort bleiben, der tatsächlich tief erkundet wird.

Rebecca Harms: "Jede Investition der letzten 35 Jahre in das Atommüllzentrum Gorleben, also in die Zwischenlager, die Pilotkonditionierungsanlage und das Erkundungsbergwerk im Salzstock, die Informationszentren oder die Polizeikaserne Lüchow, würde entsprechend dem Röttgentext in einer Eignungsabwägung gegenüber anderen Standorten als Vorteil gewertet werden. Genauso würde es als Eignungsvorteil für den Salzstock Gorleben gewertet, daß oberirdisch im Castorlager schon ein Viertel des gesamten heißen Atommülls der Bundesrepublik liegt. Die Kenntnisse, die man heute über den Salzstock hat, einschließlich der Kenntnisse über die Mängel, die für die Nichteignung sprechen, würden insgesamt zu einem Vorteil in einer Abwägung werden. Denn der Informationsvorsprung gegenüber anderen Standorten, der nach 35 Jahren Ausbau und Erforschung vorhanden ist, würde positiv bewertet werden.
Nach dem GAU in der Asse ist ein solches Vorgehen Irrsinn und konterkariert das Ziel, Sicherheit in den Mittelpunkt des Vorgehens zu stellen. Man muß sich immer wieder bewußt machen, daß in jedem Castor das Hundert- bis Zweihundertfache des gesamten radioaktiven Inventars der Asse steckt. Für hunderte solcher Behälter soll ein Endlager gesucht werden. Es ist höchste Zeit, daß die Debatte um den notwendigen Neuanfang in der Endlagersuche ehrlich geführt wird."

Spitzengespräch

Bund und Länder haben am Abend des 24. April 2012 ihre Beratungen über das Endlagersuchgesetz in Berlin fortgesetzt. Erstmals waren dazu auch der SPD-Parteivorsitzende Gabriel und der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Trittin, eingeladen. Nur die Linkspartei wurde nicht in die Gespräche eingebunden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, zeigte sich empört darüber und nannte das Verfahren undemokratisch.

Man stehe so kurz vor einer Einigung auf ein Gesetz, erklärte Bundesumweltminister Röttgen anschließend, daß man "auch schon dieses Mal hätte zugreifen können". Denn die Regierungskoalition sei bereit gewesen, sich "beachtlich zu bewegen". Tatsächlich gab sich auch der grüne baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann optimistisch, bei einem nächsten Treffen zu einer Einigung zu kommen. In den vier verbliebenen Streitfragen habe man sich angenähert. Diese vier Streitfragen sind Gorleben als "Referenzstandort" in der von Norbert Röttgen vorgelegten "weißen Landkarte", eine gesetzliche Fixierung von Sicherheitskriterien, wie sie SPD und Grüne vorab fordern, bevor mögliche Standorte benannt sind, damit die Kriterien nicht an die Gegebenheiten der Standorte angepaßt werden, eine ebenfalls von den Grünen geforderte Mindestzahl der Vergleichsstandorte und ein neues Bundesamt oder Bundesinstitut für Endlagerung anstelle der bisherigen Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Wie die Annäherung aussieht, mochte jedoch niemand sagen. Und daß, wie von Greenpeace kritisiert, mit dem Endlagersuchgesetz auch der Rechtsschutz der Bürger eingeschränkt werden soll, scheint weder Politiker der schwarz-gelben Regierungskoalition noch der rot-grünen Opposition zu stören.

Der Entwurf für das Endlagersuchgesetz soll bis zum Sommer dieses Jahres fertig sein, heißt es. Ab 2014 könnte mit der obertägigen Erkundung möglicher Standorte begonnen werden und ein Endlager dann bis 2040 betriebsbereit sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß für die Endlagersuche ein neues Bundesamt für Endlagerung gegründet wird. Es soll sowohl die wissenschaftliche Grundlage für die Endlagerung erarbeiten, als auch die Standorte vorschlagen, die übertägig oder untertägig erkundet werden sollen und es soll schließlich auch den Vorschlag für den Endlagerstandort machen. Konkret umgesetzt werden soll der Bau von einer bundeseigenen Firma. Jeder Schritt soll von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Bevölkerung soll etwa durch Bürgerbüros, Dialoge und Versammlungen "eingebunden" werden. Zudem soll eine Begleitgruppe eingerichtet werden, die Einblick in alle "relevanten Unterlagen" bekommen soll. In einem gesetzlich noch festzulegenden Umfang sollen die Bürger auch berechtigt sein, sich unabhängige wissenschaftliche Expertise einzukaufen.

Weil für die Erkundung und den teilweisen Ausbau des Standortes Gorleben bereits 1,6 Milliarden Euro investiert wurden, verlangen die Stromkonzerne, die Erkundung fortzusetzen, solange sich der Standort Gorleben nicht als untauglich erwiesen habe. Ralf Güldner vom Deutschen Atomforum ist immer noch der Meinung, daß es "keine technisch begründeten Argumente" gegen den Salzstock in Gorleben gebe und droht mit Schadenersatzforderungen, wenn Gorleben vor dem Neustart aussortiert wird. Von der Untauglichkeit Gorlebens muß jedoch tatsächlich ausgegangen werden, zumal Eignungskriterien nachträglich an die Gegebenheiten in Gorleben angepaßt wurden, etwa mit dem Verzicht auf ein Deckgebirge über dem Salz, das dort fehlt.

Ein Parteienkonsens ist noch kein gesellschaftlicher Konsens

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fühlt sich brüskiert und warnt vor einem "überhasteten Parteienkonsens". "Anstatt aus den schwerwiegenden Fehlern der Vergangenheit zu lernen, wird weiter hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung von Umweltverbänden und Initiativen geklüngelt", so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die Kompetenz von Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen spiele offensichtlich keine Rolle. Ungeklärt sei, welche Mengen und welche Arten Atommüll gelagert werden müssen. "Die Abrißabfälle, die Abfälle, die aus der Asse II geborgen werden sollen, uranhaltige Abfälle aus Gronau und wärmeentwickelnde hochaktive Abfälle sollen offensichtlich in einer Deponie eingelagert werden. Hier wird im Schnellverfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit ein Konzept durchgedrückt, das weder sachgerecht ist noch die Fehler der Vergangenheit vermeidet", sagte BISprecher Ehmke und forderte die Aufgabe des Standortes Gorleben auch als "Referenzstandort". Dies sei Voraussetzung für eine umfassende und sachgerechte Atommülldebatte, denn "Gorleben ist politisch verbrannt und geologisch ungeeignet".

Christoph Bautz, Geschäftsführer des Kampagnennetzwerks Campact erklärte: "Die Fehler der Vergangenheit werden wiederholt. Eine Konsultation mit kompetenten und engagierten Akteuren wie den Umweltverbänden, Anti-AtomInitiativen, Gewerkschaften und Kirchen bleibt aus. Ein reiner Parteienkonsens ist kein gesellschaftlicher Konsens. Erneut werden Fakten geschaffen, statt eine umfassende Atommülldebatte zu führen. Es werden keine Konsequenzen aus den Skandalen um die havarierten Atommüllendlager in Morsleben und der Asse gezogen."

Grüne uneindeutig und gespalten

Im Umgang mit Gorleben geben sich die Grünen gespalten und mehrdeutig. "Der bisher vorgelegte Entwurf des Bundesumweltministeriums klärt nicht den Umgang mit Gorleben. Wir sind der Auffassung, es muß hier einen kompletten Bau- und Erkundungsstopp geben", wurde Trittin von der Deutschen Presseagentur zitiert. Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, das Anti-Atom-Netzwerk Ausgestrahlt sowie die Umweltverbände BUND und Greenpeace verlangen jedoch, daß Gorleben schon im Gesetz als Standort ausgeschlossen wird. Auch der SPD-Spitzenkandidat für die niedersächsische Landtagswahl im kommenden Jahr, Stephan Weil, erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, aus niedersächsischer Sicht müsse Gorleben "aus dem Topf möglicher Endlager herausgenommen werden". Das sehen viele bei den niedersächsischen Grünen genauso. Die Verhandlungsführerin der Grünen, die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke, hat dagegen wie der grüne Energieminister in Baden-Württemberg, Franz Untersteller, stets betont, daß Gorleben "wie jeder andere mögliche Standort" behandelt werden müsse. Die atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, weist darauf hin, daß ein Ausschluß Gorlebens aus der Suche eine genauso politische Entscheidung wäre wie die aus dem Jahre 1977, nur Gorleben zu erkunden. Und BfSPräsident Wolfram König weist seit Jahren darauf hin, daß es einen Standortvergleich geben müsse, damit das Verfahren vor den Gerichten bestehen könne.

Atomkonzerne können sich langfristig vor den Kosten der AKW-Entsorgung drücken

Greenpeace: Öffentlichrechtlicher Fonds muß Rückstellungen sichern

Die vier Atomkonzerne in Deutschland können sich aus der finanziellen Verantwortung für die Entsorgung ihrer Atomkraftwerke stehlen, wenn im Jahr 2022 der letzte Meiler vom Netz geht. Das belegt eine aktuelle Studie der Diplom-Volkswirtin Bettina Meyer vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V. im Auftrag von Greenpeace, die am 11. April 2012 vorgestellt wurde. Für den Rückbau der AKW und die Entsorgung des Atommülls werden demnach mindestens 34 Milliarden Euro benötigt. RWE, E.on, EnBW und Vattenfall haben zwar entsprechende Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet, problematisch könnte es aber werden, sollten künftig weitere Kosten anfallen. Die Energiekonzerne müssen lediglich bis zum Jahr 2022 für säumige Zahlungen ihrer Kraftwerks-Töchter einstehen. Danach können sie ihre Verpflichtungen gegenüber den AKW-Tochtergesellschaften kündigen. "Die Rückstellungen sind nicht insolvenzsicher und sie verschaffen den Konzernen Wettbewerbsvorteile", erklärte Thomas Breuer, Leiter des Klima- und Energiebereichs von Greenpeace. "Die turbulente Wertentwicklung der Aktien an den Wertpapierbörsen zeigt, daß es sich bei den Energiekonzernen um hochspekulative Unternehmen handelt." Die Bundesregierung müsse die Steuerzahler deshalb vor einem finanziellen Desaster schützen und die Kostenübernahme der Konzerne gesetzlich regeln, fordert Greenpeace.

Die Finanzielle Vorsorge sollte insgesamt 44 Milliarden Euro betragen

Greenpeace und das FÖS fordern einen öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die langfristig insbesondere für die atomare Endlagerung benötigten Rückstellungen fließen sollen. Insgesamt sollte die finanzielle Vorsorge für AKWRückbau und Entsorgung 44 Milliarden Euro betragen. Denn Erfahrungen mit Großprojekten zeigten, daß die Kosten häufig aus dem Ruder laufen. Hinzu komme das Risiko, daß bei einem atomaren Endlager eine Bergung oder Sanierung und eventuell sogar ein neues Endlager erforderlich werden kann. Diese enormen Kostenrisiken erforderten eine zusätzliche Risikorücklage von mindestens zehn Milliarden Euro. Die bisher bei den Atomkonzernen bilanzierten Mittel könnten unter Berücksichtigung der Verzinsung zwar dafür ausreichen, genauere Abschätzungen seien jedoch erst dann möglich, wenn die Konzerne die Transparenz über ihre Atomrückstellungen deutlich verbessern.

"Die Konzerne sollten dazu verpflichtet werden, ihre Rückstellungen pro Kraftwerk und differenziert nach den unterschiedlichen Verpflichtungen darzustellen. Der Staat sollte diese Angaben überprüfen", sagte Bettina Meyer, Vorstandsmitglied des FÖS.

BMU: Auch staatliche Fonds sind nicht sicher

Der AKW-Rückbau sei gesichert, erklärte dazu das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Erklärung vom Nachmittag des Tages der Greenpeace/FÖS-Studie. Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes seien die Betreiber zuständig. Der Betreiber müsse hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach Paragraph 7 Absatz 3 des Atomgesetzes bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens prüfe die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Durch die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen werden die Finanzierung des Rückbaus und die Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle einschließlich deren Endlagerung auch nach Ende des Betriebes des Kernkraftwerkes gewährleistet. Die Rückstellungen würden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterlägen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge würden die Rückstellungen auch gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen sei auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten, meint das BMU.

Die Forderung nach staatlichen Fonds sei nicht neu: Auch bei solchen Fonds bestünden im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Mittel in der Zukunft durchaus Risiken, insbesondere die Finanzkrise habe vor Augen geführt, daß auch als sicher angesehene Anlagefonds mit Risiken behaftet sein können. Gleichwohl sei das eine Überlegung, die man prüfen könne, erklärte das BMU.

Fußnoten

Ulrich Wollenteit: Verfassungsrechtliche Probleme der Standortplanung für ein atomares Endlager in Gesetzesform. Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace e.V., Hamburg 1. April 2012, www.greenpeace.de/filead min/gpd/user_upload/themen/atomkraft/Rechtsgutachten_Endlagersuchgesetz.pdf

Bettina Meyer, Tristan Fuhrmann: Rückstellungen für Rückbau und Entsorgung im Atombereich. Thesen und Empfehlungen zu Reformoptionen. Studie im Auftrag von Greenpeace e.V.. Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V., Berlin/Kiel 11. April 2012, www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/the men/atomkraft/120411_Studie_Rueckstell_endg_Verweise_aktiv.pdf

Der Gesetzentwurf zum Endlagersuch-/Standortauswahlgesetz ist im Internet zu finden unter: http://bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/201203 01_klima_energie_standortauswa hlgesetz_entwurf.pdf und als Kurzlink unter: www.bund.net/pdf/entwurf_standortauswahlgesetz

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Quelle:
Strahlentelex mit ElektrosmogReport, Mai 2012, Seite 1-4
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2012