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MELDUNG/008: Energiesparlampen landen samt Quecksilber im Hausmüll - Rücknahmepflicht regeln (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 31. August 2011

NABU: Die meisten Energiesparlampen landen samt Quecksilber im Hausmüll

Miller: Bundesregierung muss Einzelhandel endlich zur Rücknahme verpflichten


Berlin - Ab 1. September dürfen Glühbirnen über 40 Watt nicht mehr in den Handel gebracht werden. Die als Ersatz angebotenen Energiesparlampen sind deutlich klimafreundlicher, enthalten jedoch geringe Mengen giftigen Quecksilbers - und sie landen verbotenerweise meist im Hausmüll. "Deshalb fordert der NABU die Bundesregierung auf, den Einzelhandel endlich gesetzlich zur Rücknahme von Energiesparlampen zu verpflichten. Überall dort, wo Verbraucher Sparbirnen kaufen, müssen sie diese auch zurückgeben können", fordert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das funktioniert mit den grünen Sammelboxen für alte Batterien gut, doch für Energiesparlampen haben bislang nur wenige Händler und Supermärkte verbraucherfreundliche Rücknahmeboxen

Grundsätzlich begrüßt der NABU das Aus für alle Glühlampen über 40 Watt, denn Glühbirnen wandeln nicht mal ein Zwanzigstel der eingesetzten Energie in Licht um. "So ist der 1. September 2011 ein guter Tag für den Klimaschutz, aber ein Armutszeugnis für Handel und Hersteller. Sie müssen sich Tatenlosigkeit vorwerfen lassen, denn sie haben trotz des seit Jahren steigenden Umsatzes von Energiesparlampen kein ordentliches Rücknahmesystem aufgebaut", erklärt Miller. Auch die Kommunen sind ihrer Verpflichtung aus dem Elektroaltgerätegesetz viel zu schleppend nachgekommen. Weil es viel zu wenige Sammelstellen gibt, landen die meisten Energiesparlampen verbotenerweise im Hausmüll.

Eine Alternative zur Glühbirne sind auch Leuchtdioden (LED), die ebenfalls deutlich weniger Energie verbrauchen, jedoch anders als Energiesparlampen kein giftiges Quecksilber enthalten. Allerdings sind LED teuer. Wer Energiesparlampen bevorzugt, sollte beim Kauf auf einen möglichst niedrigen Quecksilbergehalt (unter 1,5 Milligramm pro Lampe) sowie ein Lampengehäuse mit Splitterschutz achten. Der NABU fordert, diese Qualitätsmerkmale sofort zum Standard für alle Energiesparlampen zu machen. "Der Quecksilbergehalt muss bestmöglich reduziert werden, bruchsichere Lampengehäuse müssen entwickelt werden und nicht zuletzt wollen die Kunden angenehme Farbtemperaturen - auch für die Hersteller bleibt also viel zu tun", erklärt NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt.

Antworten auf Verbraucherfragen zu Glühbirnenverbot und Energiesparlampen gibt es unter:
http://www.nabu.de/themen/energie/energieeffizienz/10471.html


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Quelle:
NABU Pressedienst Nr. 120/2011, 31.08.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2011