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MELDUNG/015: Leitfaden zum Schutz vor Störfällen bei Abfallanlagen (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 28. November 2012

BBU: Der Leitfaden KAS-25 - "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" ist ein großer Schritt zum Schutz vor Störfällen bei Abfallanlagen



(Bonn, Berlin, 28.11.2012) Der Leitfaden KAS-25 - "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" stellt für den BBU einen großen Schritt dar, um die Bevölkerung und die Umwelt vor Störfällen bei Abfallanlagen zu schützen. Mit dem neuen Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) kann erstmals ermittelt werden, ob eine Anlage aufgrund der bei ihr vorhandenen gefährlichen Abfälle unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt und damit erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Damit wird ein über zehn Jahre andauerndes Vollzugsdefizit behoben.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU. Er war Vorsitzender des Arbeitskreises "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" der Kommission für Anlagensicherheit, der den Leitfaden erstellt hat.

Oliver Kalusch erklärt für den BBU "Der Leitfaden stellt die enge Verknüpfung zwischen Chemikalienrecht, Abfallrecht und Störfallrecht dar. Allen 405 Abfallschlüsseln gefährlicher Abfälle werden Stoffkategorien der Störfall-Verordnung zugeordnet. Bei jedem Abfallschlüssel werden zudem die Mengenschwellen dargestellt, die für die Grundpflichten bzw. erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung einschlägig sind. Damit können Betreiber, Behörden und Bürgerinitiativen in jedem Genehmigungsverfahren oder bei der Überwachung anhand der vom Betreiber anzugebenden Abfallschlüssel und der potentiellen Mengen dieser Abfälle erkennen, ob eine Anlage in den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt."

Damit wird ein Vollzugsdefizit behoben, das seit der Störfall-Verordnung 2000 existiert. Grundsätzlich wurden bisher nur Chemikalien in Form von reinen Stoffen oder Zubereitungen eingestuft. Obwohl Abfälle ebenfalls einzustufen waren, erfolgte dies regelmäßig nicht oder lediglich unzureichend. Für Anlagenbetreiber kann der Leitfaden mehrere Auswirkungen haben:

  • Es wird nun erkannt, dass eine Anlage (z.B. ein Lager oder eine Abfallbehandlungsanlage) aufgrund der vorhandenen Abfälle unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt. Dann sind die Sicherheitsanforderungen der Störfall-Verordnung zu erfüllen.
  • Fällt eine derartige Anlage aufgrund ihrer Abfälle unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung, findet bei neueren Anlagen Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie Anwendung. Damit ist ein angemessener Abstand zwischen der Anlage und sensiblen Schutzgütern in der Umgebung der Anlage einzuhalten.
  • Soweit ein Anlagenbetreiber die Menge seine Abfälle unter die sich aus dem Leitfaden resultierenden Mengenschwellen reduziert, ist auch dies positiv zu bewerten. Auch wenn die Störfall-Verordnung dann keine Anwendung findet, wird das Gefahrenpotential einer derartigen Anlage deutlich reduziert.

Der Leitfaden ist europaweit das erste publizierte Dokument, das sich systematisch der Fragestellung der Zuordnung von Abfallschlüsseln des Europäischen Abfallkatalogs und der Abfallverzeichnis-Verordnung zu den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung widmet. Zu seiner Weiterentwicklung sind Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Antragsteller und Betreiber, Gutachter, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und lokal Betroffene eingeladen, ihre Erfahrungen der Kommission für Anlagensicherheit mitzuteilen.

Der Leitfaden ist abrufbar unter
http://www.kas-bmu.de/publikationen/kas/KAS_25.pdf.

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 28.11.2012
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012