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ATOM/1014: Entwurf für Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle beschlossen (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 24. April 2013

Standortauswahlverfahren

Bundesumweltminister Altmaier:
Ein Meilenstein, um den Streit über die Kernenergie zu beenden



Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier hat das Kabinett heute den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle beschlossen. Das Gesetz soll vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Dazu erklärt Bundesumweltminister Altmaier: "Der heutige Beschluss ist ein Meilenstein, um gemeinsam die letzte große Streitfrage der Kernenergienutzung zu lösen. Nachdem wir im Konsens den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen haben, bin ich überzeugt, dass wir auch im gesamtgesellschaftlichen Konsens die Suche nach einem Endlager regeln können. Dafür müssen alle Beteiligten mitmachen und dazu beitragen, dass die Hinterlassenschaft der Kernenergienutzung nicht unseren Kindern und Enkelkindern angelastet wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im Geiste des Konsens die anstehende Frage, wo die nächsten Castor-Behälter zwischengelagert werden sollen, einvernehmlich und parteiübergreifend lösen werden."

Der Entwurf für das Standortauswahlgesetz basiert auf der politischen Einigung von Bund, Ländern und Fraktionen/Parteien vom 9. April und soll auch parallel von den Fraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Alle Beteiligten hatten sich darauf verständigt, dass das Standortauswahlverfahren eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern, vorbereiten soll. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen und zu geologischen Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.

Einigkeit besteht darin, dass die Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt werden sollen. Die Beteiligten hatten verabredet, in den nächsten Wochen die Voraussetzungen zu klären, um die im Ausland lagernden radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager bringen zu können. Dabei handelt es sich um maximal 21 Castor-Behälter aus Sellafield und 5 Castor-Behälter aus La Hague.

Ebenso besteht Einvernehmen, dass keine hochradioaktiven Abfälle zur Endlagerung exportiert und ins Ausland gebracht werden. Das Prinzip der Inlandslagerung bleibt unberührt.


Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:
1. Grundsätze
  • Suche nach einer Lösung für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle im nationalen Konsens
  • Lösung der Aufgabe in einer Generation
  • Entsorgung der in Deutschland angefallenen Abfälle in Deutschland entsprechend dem Prinzip der nationalen Verantwortung
  • Standortauswahl soll am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert und wissenschaftsbasiert sein
  • Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei allen Verfahrensschritten als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung
  • Wesentliche Entscheidungen durch Beschluss des Bundestages und Bundesrates
2. Zentrale Regelungen
  • Durchführung einer neuen Standortsuche nach dem Prinzip der "weißen Landkarte"
  • Keine Vorfestlegungen durch Ausschluss einzelner Standorte (wie z. B. Gorleben)
  • Durchführung der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien
3. Verfahrensabschnitte
  • Evaluierungsphase zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen und Festlegung grundlegender Kriterien
  • Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen, über- und untertägige Erkundung, Standortvergleich und Standortvorschlag, Standortfestlegung durch Bundesgesetz
  • Planfeststellungsverfahren zur Sicherheitsprüfung an dem festgelegten Standort
  • Ggf. Errichtung des Endlagers nach gerichtlicher Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
4. Verfahrensbeteiligte
  • Bund-Länder-Kommission (24 Mitglieder)
  • Vorhabenträger (BfS)
  • Regulierungsbehörde (neu zu errichten)
  • Gesellschaftliches Begleitgremium

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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 042/2013, 24.04.2013
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013