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ATOM/1203: Schacht KONRAD - BfS will prüfen, aber mit Scheuklappen (AG Schacht Konrad)


Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. - Presseinformation, 27. April 2016

Schacht KONRAD - BfS will prüfen, aber mit Scheuklappen


Am morgigen Donnerstag, den 28.4.2016 veranstaltet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen großen Workshop in Braunschweig zum Thema "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik für das Endlager Konrad (ÜsiKo)". Auf Basis einer schriftlichen Vorhabensbeschreibung des BfS sollen Stakeholder und Betroffene "Themen und Aspekte identifizieren und sammeln, die bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen sind". Dazu erklären die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Stadt Salzgitter, IG Metall Salzgitter-Peine und Landvolk Braunschweiger Land:

Ergebnisoffen statt ergebnisorientiert

Wer wirklich Schaden abwehren will, muss eine ergebnisoffene anstatt eine auf schnelle Ergebnisse orientierte Überprüfung durchführen.

Schacht KONRAD ist das einzige Entsorgungsprojekt, das die Bundesregierung nach über 50jähriger Atompolitik in den Händen hält. Andere Projekte wie ASSE II oder Morsleben sind hoffnungslos gescheitert. Ein Standort für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle ist noch lange nicht in Sicht. Deshalb hält die Bundesregierung mit aller Macht an dem veralteten Projekt KONRAD fest.

Trotzdem zeigt wachsender öffentlicher und breiter Protest weit über die betroffene Stadt Salzgitter hinaus inzwischen Wirkung. Der Betreiber reagiert jetzt mit einem Auftrag zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen von Schacht KONRAD nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Doch die Prämissen sind klar formuliert: Die Überprüfung soll nicht zu sehr in die Tiefe gehen und es soll nichts heraus kommen, was das ganze Projekt gefährden könnte. Die bestehenden Sicherheitsanalysen sollen weitergelten anstatt insgesamt auf den Prüfstand gestellt zu werden. Doch nur wer die Ermittlung der Naturdaten mit heutiger Technik in Auftrag gibt und nur wer die Berechnung der Langzeitsicherheit mit heutigen Rechenmodellen und -kapazitäten durchführt, kann die tatsächlichen Sicherheitsdefizite der alten Berechnungen aufdecken.

Das BfS will "die Verhältnismäßigkeit der Überprüfungs- und Anpassungsmaßnahmen mit Blick auf die damit verbundenen Sicherheitsnachteile (z.B. längerer Betrieb von Zwischenlagern) abwägen." Die Lösung für die Abfälle aus unsicheren Zwischenlagern kann kein unsicheres tiefengeologisches Lager sein, in dem die Abfälle dann auch noch nicht-rückholbar gelagert werden. Die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe fordert wenigstens eine Rückholbarkeit von radioaktiven Abfällen während der Einlagerungszeit und eine Bergbarkeit der Abfälle für 500 Jahre. Beides ist für KONRAD nicht vorgesehen.

Die Auswahl von Schacht KONRAD erfolgte Ende der 1970er Jahre aus politischen Gründen, ein auf wissenschaftlichen Kriterien basierendes Standortauswahlverfahren fand nicht statt. Auch die Genehmigung erfolgte nicht durch Abwägung von Sicherheitskriterien, sondern aus politischem Kalkül. Nachdem 1999 sowohl das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde, als auch das Bundesumweltministerium als Antragsteller erklärt hatten, KONRAD sei nicht genehmigungsfähig wurde seine Genehmigung wider besseren Wissens im Atomkonsens mit den Energieversorgungsunternehmen festgeschrieben und 2002 erteilt.

Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und ist ebenso wie andere grundlegende Eckpfeiler des Projektes KONRAD nicht heilbar. Diese sind:
- Lagerung in einem Gewinnungsbergwerk
- Lagerung in einem Rohstoffvorkommen
- Lagerung in wasserführenden Schichten

Noch ist Zeit, Schaden abzuwenden und die Pläne für ein völlig veraltetes Atommülllager KONRAD aufzugeben.

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Quelle:
KONPress - 27.04.2016
Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V.
Bleckenstedter Straße 14a, 28239 Salzgitter
Telefon: 05341 / 90 01 94, Fax: 05341 / 90 01 95
E-Mail: info@ag-schacht-konrad.de
Internet: www.ag-schacht-konrad.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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