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ATOM/1285: Verantwortung für Sicherheit bis zur Endlagerung (BfE)


Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 12. April 2018 02/18

Verantwortung für Sicherheit bis zur Endlagerung

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, zur Diskussion um Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle


Im Zusammenhang mit Diskussionen zur Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland spricht sich Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), für Offenheit und Verantwortung aus. "Es ist zwar nachvollziehbar, dass Gemeinden mit Kernkraftwerken nach dem Abschalten auch keine Zwischenlager mehr an den Standorten haben wollen", sagt König.

"Es gehört gleichzeitig zur Wahrheit, dass diese dezentralen Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle erst den Betrieb der Kraftwerke ermöglicht haben. Gerade die Standortgemeinden hatten sich in der Vergangenheit immer wieder für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke stark gemacht. Die beste Möglichkeit, die verbleibenden Lagerbehälter mit den Abfällen loszuwerden, besteht darin, die Suche und Errichtung eines sicheren Endlagers zu unterstützen. Bis dahin wird es keinen Sicherheitsrabatt bei der Lagerung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften der Atomindustrie geben."

Die bestehenden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland wurden nach den sehr hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes genehmigt. Die Betreiber mussten dazu alle erforderlichen Nachweise vorlegen. Diese beinhalten unter anderem den sicheren Betrieb und den Schutz vor Störfällen, Angriffen sowie gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen.

"Wer die Zwischenlager, die nach diesen hohen Sicherheitsanforderungen genehmigt und überwacht werden, in Frage stellt, muss sich auch mit den Konsequenzen auseinandersetzen", sagt König. Er bezweifele, dass den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar erklärt werden könne, warum ohne Anhaltspunkte für Sicherheitsdefizite bestehende Lager aufgelöst werden sollten. Das würde den Transport von bis zu 1900 sogenannten Castor-Behältern mit hochgefährlichen Stoffen auf den Straßen und Schienen des Landes bedeuten. Der Zielort dieser Transporte wäre dann wiederum nur eine Zwischenstation.

Das BfE ist Genehmigungsbehörde des Bundes für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen. Die Bundesländer beaufsichtigen die Betreiber der Anlagen. Sofern neue Fragestellungen zur Sicherheit der bestehenden Zwischenlager auftreten, wird diesen konsequent nachgegangen. Der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik muss dabei die entscheidende Bewertungsgrundlage bilden.

Im Zuge der Rücknahme bundesdeutscher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland laufen derzeit an den vier Zwischenlager-Standorten Biblis, Isar, Philippsburg und Brokdorf Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung. Es handelt sich dabei um 26 Behälter mit Glaskokillen aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien). 108 derartiger Behälter waren in der Zeit von 1996 bis 2011 in das Zwischenlager Gorleben transportiert worden.


Das BfE hat eine neue Broschüre zum Thema Zwischenlager herausgegeben. Hier geht es zum Download:
https://www.bfe.bund.de/zwl-broschuere

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Quelle:
Pressemitteilung, 12.04.2018
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Pressereferat
Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 767676 5555
E-Mail: presse@bfe.bund.de
Internet: www.bfe.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2018

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