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GEFAHR/153: Bundesstraße wird zur Todesfalle für Luchse (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 16. Oktober 2017

Bundesstraße wird zur Todesfalle für Luchse
LBV fordert Tempolimit auf waldreicher Strecke im Bayerischen Wald - Autofahrer können zum Schutz des Luchses beitragen


Hilpoltstein, 16.10.17 - Nachdem vor kurzem bereits zum dritten Mal innerhalb von eineinhalb Jahren in einem waldreichen Abschnitt der B12 bei Philippsreut (Lkr. Freyung-Grafenau) ein Luchs zum Verkehrsopfer wurde, fordert der LBV nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung. "Über einen Streckenabschnitt von etwa 10 Kilometern ab Höhe Heldengut bis zur Staatsgrenze sollen auf der B12 zum Schutz der Luchse nur noch 60 Stundenkilometer erlaubt sein", so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer (siehe Foto). Zuletzt wurde dort Mitte September ein junger Luchs von einem Auto erfasst, als er zusammen mit dem Muttertier die Bundesstraße in einem Waldstück überquerte. Luchse queren Straßen in der Regel innerhalb von Waldabschnitten. "Wir erwarten zu Recht von Jägern Akzeptanz für den Luchs in ihren Jagdrevieren, deshalb sollten auch Autofahrer bereit sein, ihren Beitrag zum Schutz des Luchses in Bayern zu leisten", sagt Schäffer weiter.

Der Luchs kämpft in Bayern ums Überleben. "Nicht nur die illegalen Tötungen in den letzten Jahren, sondern auch die Verkehrsopfer auf der B12 gefährden den bayerischen Bestand", erklärt Norbert Schäffer. Allein in den letzten eineinhalb Jahren sind auf dem Streckenabschnitt der B12 zwischen Heldengut (Abzweigung nach Mauth) bis zur tschechischen Grenze drei Luchse von Autos erfasst und zwei davon tödlich verletzt worden.

Der LBV fordert deshalb auf der etwa 10 Kilometer langen, waldreichen Strecke ein Tempolimit für alle Fahrzeuge. Denn in fast 80 Prozent aller Wildunfälle taucht das Tier nur etwa 20 Meter vor dem Fahrzeug auf. "Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer mit einem Bremsweg von 35 Metern wird so die Gefahr eines Wildunfalls drastisch gesenkt", erklärt der LBV-Vorsitzende. "Und selbst bei Luchs-freundlicher Geschwindigkeit dauert die Fahrt auf dieser Strecke nur geringfügig länger." Der LBV hat deshalb das Landratsamt Freyung-Grafenau aufgefordert, die Situation zu prüfen und ein entsprechendes Tempolimit einzurichten.

Mehrere Fälle illegaler Verfolgung haben in der Vergangenheit den bayerischen Bestand schwer geschädigt. Obwohl der scheue Waldbewohner durchaus auch in anderen Teilen Bayerns leben könnte, besteht eine dauerhafte Population bisher nur im Bayerischen Wald. Einen Hoffnungsschimmer liefert das intensive Monitoring der Art: So nutzen die Luchse heute zwar weniger Fläche für ihre Reviere als noch vor wenigen Jahren, dafür konnten aber im Jahresvergleich mit 56 Individuen (Stand April 2017) mehr Luchse nachgewiesen werden.

Der Luchs ist eine Tierart mit enormen Raumansprüchen. So sind die Territorien der Männchen bis zu 400 Quadratkilometer groß. Die Luchspopulation im Bayerischen Wald ist daher zum Großteil grenzüberschreitend und ein wichtiger Baustein für die Luchspopulation in Deutschland, Tschechien, Österreich und der Slowakei.

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Quelle:
Presseinformation, 16.10.2017
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2017

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