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GESCHÄFTE/101: Elfenbeinhandel mit anschließendem Stop - CITES stimmt Kompromiß zu (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 15. Juli 2008 - Naturschutz/Elefanten

Elfenbeinhandel: Kompromiss tritt in Kraft

Washingtoner Artenschutzabkommen beschließt einmaligen Verkauf mit anschließendem Handelsstopp


Der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzabkommens (engl. CITES) hat heute in Genf dem einmaligen Verkauf von 108 Tonnen legalem Elfenbein aus den Lagerbeständen von vier südafrikanischen Staaten nach Japan und China zugestimmt. Damit kann auch der anschließende neunjährige Handelsstopp für Elfenbein automatisch in Kraft treten.

Die Elefantenbestände im südlichen Afrika haben sich durch intensive Naturschutzbemühungen positiv entwickelt. Besorgniserregend bleibt die Situation für die Elefanten in West-, Zentral- und Ost-Afrika. Bereits die 12. CITES-Vertragsstaatenkonferenz hatte im Jahr 2002 in Santiago de Chile dem Einmalverkauf zugestimmt, diesen aber an bestimmte Bedingungen geknüpft - unter anderem an ausreichende Verwaltungsstrukturen in den Importländern. Auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz 2007 wurde der einmaligen Verkauf von 108 Tonnen legalen Elfenbeins aus Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika mit Unterstützung der EU bestätigt und nach intensiven Vermittlungen durch die damalige deutsche EU-Präsidentschaft mit einem anschließenden neunjährigen Moratorium verknüpft. Die Einnahmen aus dem heute beschlossenen Elfenbeinhandel müssen in Naturschutzprojekte in Afrika investiert werden.

Das Moratorium soll insbesondere dazu genutzt werden, die Entwicklung der Wilderei und des illegalen Handels zu beobachten. Denn es ist umstritten, ob der legale Handel zusätzliche Anreize für Wilderei gibt oder ob auf diese Weise der illegale Markt zurückgedrängt werden kann. Die Gesamtmenge des legalen Elfenbeins aus den südafrikanischen Staaten hat sich nach Überprüfung durch das CITES-Sekretariat als deutlich geringer erwiesen als bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz geschätzt.

Nach einer Inspektionsreise im Jahr 2008 nach China hatte das CITES-Sekretariat dem Ständigen Ausschuss, dem höchsten CITES-Gremium zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen, empfohlen, das Land als Handelspartner zuzulassen. Begründung: China erfülle alle von den Vertragsstaaten aufgestellten Bedingungen. Auch nach Auffassung des Bundesumweltministeriums kann das "Experiment" Einmalverkauf/Moratorium nur dann wirklich Sinn ergeben, wenn die beiden wesentlichen Nachfragemärkte Japan und China gleichzeitig bedient werden. Denn ein legaler Markt in Japan neben einem weiterhin illegalen in China ist wenig geeignet, irgendwelche Schlussfolgerungen für die Zukunft zu erzeugen.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums müssen in den nächsten Jahren weltweit die Anstrengungen intensiviert werden, den illegalen Handel mit Elfenbein zurückzudrängen. Zwischen Deutschland und China wurde dazu bereits eine verstärkte Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Zollbehörden vereinbart. Darüber hinaus ist die Bekämpfung der Wilderei in Afrika von herausragender Bedeutung.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 159/08, 15. Juli 2008
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2008