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GESCHÄFTE/123: Souvenirkauf - Warnung vor Produkten aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 6. Juli 2010

Vorsicht beim Souvenirkauf:

BfN und Zoll warnen vor Produkten aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten


"Sie sehen schön aus, können bei Rückkehr aus dem Urlaub aber zu unangenehmen Überraschungen führen: Der eingerahmte farbenprächtige tropische Schmetterling, die am Strand gekaufte Riesenmuschel oder Korallenkette. Denn hier handelt es sich um geschützte Arten, deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist."

Bonn, 6. Juli 2010: Mit einer gemeinsamen Aktion am Flughafen Berlin-Tegel wiesen heute zu Beginn der Hauptreisezeit das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der deutsche Zoll auf problematische Reisesouvenirs hin. Jedes Jahr werden vom deutschen Zoll im Auftrag des BfN große Mengen dieser "Reisemitbringsel" festgestellt und beschlagnahmt. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden jeweils über 1000 Fälle registriert; insgesamt wurden 2007 mehr als 17.000, 2008 mehr als 21.000 und 2009 mehr als 39.000 Exemplare von der deutschen Zollverwaltung eingezogen, weil sie von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen. "Zur Erinnerung an einen schönen Urlaub bringen viele Touristen Souvenirs mit nach Hause. Leider handelt es sich bei diesen Mitbringseln häufig um Produkte oder Gegenstände, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Gerade in den beliebtesten Urlaubsregionen existiert weltweit die höchste Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, darunter auch eine große Menge an Arten, die den internationalen Artenschutzbestimmungen unterliegen," erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel in Berlin.

Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Einer der Gründe hierfür ist neben den Verlust von Lebensräumen auch der starke Zuwachs im Ferntourismus. Immer wieder muss der Zoll in Deutschland Reisemitbringsel wie beispielsweise Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Vorsatz der Urlauber, sondern schlichtweg um Unkenntnis oder Ignoranz - Ursachen also, denen sich mit entsprechender Aufklärung begegnen lässt. "Aufklärung und Information stehen für uns als zuständiges Amt denn auch vor einer Strafe oder Geldbuße. Denn einen schönen Urlaub sollte man sich bei der Rückkehr nicht durch eine saftige Geldstrafe für unerlaubte Mitbringsel verderben lassen," so BfN-Präsidentin Jessel. Sie riet daher allen Touristen, sich vor einem Kauf im Internetangebot des BfN sich zu informieren. Mit der TUI hat das BfN zudem eine handliche Artenschutzinfo erarbeitet, die den Reiseunterlagen am Ankunftsort beigefügt wird sowie kurze Filmspots erstellt, die für die Reisenden im Flugzeug bei der Ankunft eingeblendet werden und auf problematische Souvenirs hinweisen.

Das BfN weist regelmäßig vor Beginn der Hauptreisezeit auf die Problematik des internationalen Artenschutzes hin. Denn der Trend zu Fernreisen hält seit Jahren ungebrochen an. Die Welttourismusorganisation erwartet ein jährliches Wachstum bei den internationalen Reisen. Die größten Steigerungsraten werden dabei für Ziele in Afrika, Asien und im pazifischen Raum erwartet.


Hintergrundinformation:

Seit vielen Jahren wird diskutiert wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Es ist unstrittig, dass mehrere Faktoren für diesen Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat. CITES regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen, unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist offensichtlich auf dem illegalen Markt noch viel Geld zu verdienen.

Die Touristen stellen neben den Sammlern und den echten Schmugglern eine der drei Tätergruppen dar, die für den nicht legalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Touristen bringen geschützte Exemplare wissentlich oder aus Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz als Andenken aus dem Urlaub mit. Dabei haben sie meist nur wenige Exemplare in ihrem Gepäck dabei. Dabei bietet der deutsche Zoll gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz entsprechende Informationen online dem Touristen die regelmäßig aktualisierte Internetplattform www.artenschutz-online.de an.

Hier können Fernreisende bereits vor Urlaubsantritt erfahren, welche geschützten Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Reisezielen zum Kauf angeboten werden könnten und wo besondere Vorsicht geboten ist.

Anders als der Tourist handelt der echte Schmuggler aus rein kommerziellem Interesse mit geschützten Tieren und Pflanzen. Er versucht, mit großen Stückzahlen einen entsprechenden Gewinn zu machen und nimmt dabei auch Verluste in Kauf. Der Sammler hingegen ist bestrebt, seine Sammlung an geschützten Exemplaren möglichst zu vervollständigen und bringt daher viele verschiedene Tiere oder Pflanzen einer ganz bestimmten Gruppe mit. Besonderes Interesse finden hier z.B. Kakteen aus Mexiko oder Orchideen aus Südostasien. Die Aktivitäten des Sammlers werden seltener von kommerziellen Interessen begleitet.

Es ist schwer zu bewerten, welche der drei Tätergruppen den größeren negativen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Sicherlich ist der Schaden, den ein "echter" Schmuggler mit vielen in europäischen Verbraucherländern hohe Verkaufserlöse erzielenden Exemplaren anrichtet, größer als der Schaden, den der einzelne Tourist anrichtet, der einige wenige Exemplare mitbringt.


Hinweis:

Die UNO hat 2010 zum Internationalen Jahr der Biodiversität erklärt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) präsentiert zwei Aktionsstände zum Thema Biodiversität auf der Super RTL-TOGGO Tour. Diese kostenlose Veranstaltung für Kinder tourt durch ganz Deutschland. Während die Kinder in einem Hamsterlabyrinth die Lebensweise und Gefährdung des Feldhamsters erkunden, werden die Erwachsenen in einer Café-Lounge über die letzten Vorkommen des Wildkaffees informiert.

Alle Tourtermine finden Sie unter: http://www.naturdetektive.de/natdet-aktuelle_meldungen.html#c56618


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 06.07.2010
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
E-Mail: presse@bfn.de
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2010