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POLITIK/289: Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und Tauchenten (MELUR)


Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein

Pressemitteilung - 9. November 2015

Schutz von Schweinswalen und Tauchenten: Freiwillige Vereinbarung erweitert Schutzgebiete und gibt Ostseefischern Planungssicherheit


ECKERNFÖRDE. Der Schutz von Schweinswalen und Tauchenten in der Ostsee wird im Einvernehmen mit den Fischereiverbänden verstärkt. Schleswig-Holsteins Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck unterzeichnete heute (9. November 2015) gemeinsam mit den Vorsitzenden der beiden großen Erwerbsfischereiverbände sowie dem Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC) die Fortschreibung der vor zwei Jahren erstmals abgeschlossenen 'Freiwilligen Vereinbarung zur Verbesserung des Schutzes von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten'.

"Schleswig-Holstein ist das erste Ostseeanrainerland, das den Schutz von Schweinswalen und Tauchenten angepackt und Verbesserungen auf den Weg gebracht hat. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir uns einvernehmlich auf diese Fortschreibung verständigen konnten. Das zeigt noch einmal, dass die Vereinbarung in der Fischerei akzeptiert wird. Das ist entscheidend, denn der Schutz von Schweinswalen und Tauchenten funktioniert nur, wenn die Fischer mitmachen", sagte Habeck.

Mit der Fortschreibung wird der Gültigkeitsbereich der Vereinbarung noch einmal deutlich ausgeweitet. Jetzt greifen die vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung des Schweinswalschutzes auch östlich der Insel Fehmarn und damit in den gesamten schleswig-holsteinischen Ostseeküstengewässern. Außerdem wurden zwei neue Schutzgebiete eingerichtet, die für die im Winter in Schleswig-Holstein rastenden Meeresenten von sehr großer Bedeutung sind.

Entsprechend wird die Vereinbarung bis Ende 2019 verlängert. "Für mich haben die mit dieser Fortschreibung vereinbarten Schutzmaßnahmen jetzt aber einen Stand erreicht, der für die nächsten Jahre tragfähig ist. Dass Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen können, hat sich bewährt und gibt der Fischerei auch Sicherheit, dass hier jetzt keine Salamitaktik erfolgt. Die Laufzeitverlängerung ist auch das Signal an die Fischerei, dass sich mitmachen lohnt und von Landesseite bis zum Ende der Laufzeit keine Maßnahmen außerhalb der Vereinbarung geplant sind", sagte Habeck.

Das Ministerium werde sich jetzt verstärkt auf die Umsetzung der ebenfalls vereinbarten Maßnahmen zur Erforschung alternativer/beifangärmerer Fanggeräte, des Beifangmonitorings, des Abgabesystems für versehentlich beigefangene Schweinswale und der Imageverbesserung der Fischerei konzentrieren. "Dafür werden ab dem nächsten Jahr auch Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung stehen", betonte der Minister.

Die Fischereiverbände dankten Minister Habeck für seine klaren Aussagen und versprachen weiterhin aktiv an der Umsetzung der Vereinbarung mitzuarbeiten. Die Akzeptanz auch in der Fischerei wachse stetig. Auch wenn noch nicht alle Fischer durch Unterschrift ihr Mitmachen bestätigt hätten, halte sich doch bereits die große Mehrheit an die vereinbarten Maßnahmen. Und nach dieser Fortschreibung würden noch mehr hinzukommen, versicherten die Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes Lorenz Marckwardt sowie des Fischereischutzverbandes Wolfgang Albrecht.

Claus Müller, Leiter des OIC, erklärte: "Allein im letzten halben Jahr haben sich rund 60 Fischereibetriebe beim OIC neu registrieren lassen und schriftlich zur Einhaltung der Vereinbarung verpflichtet. Die Gesamtzahl der aktiv mitmachenden Betriebe liegt jetzt bei 220, das sind etwa zwei Drittel der an der Ostküste aktiven Stellnetzfischer. Die durchgeführten Kontrollen zeigen tatsächlich, dass sich auch der Großteil der übrigen Betriebe an die Vereinbarung hält."

Hintergrundinformationen zur Freiwilligen Vereinbarung

Die Freiwillige Vereinbarung wurde erstmalig am 17. Dezember 2013 unterzeichnet und war zunächst bis Ende 2017 befristet. Sie ist der Versuch der Minimierung eines jahrzehntealten Konfliktes zwischen Fischerei und Naturschutz, da es vor allem in der Stellnetzfischerei zu bedauernswerten Beifängen von Schweinswalen und Seevögeln kommt. Die bundesweit einmalige Vereinbarung findet Beachtung auch über die Landesgrenzen hinaus. Sogar der EU-Kommissar für Umwelt und Fischerei Karmenu Vella zeigte sich bei seinem Besuch in Schleswig-Holstein im Frühjahr dieses Jahres beeindruckt und lobte den von der Fischerei und der Landesregierung gemeinsam eingeschlagenen Weg zur besseren Vereinbarkeit von Fischerei und Naturschutz ausdrücklich.

Die Vereinbarung sieht zum Schutz der Schweinswale im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August jedes Jahres vor, dass jeder Betrieb eine im Vergleich zur rechtlich zulässigen Höchstlänge stark begrenzte Länge an ausgebrachten Stellnetzen nicht überschreitet. Der gewählte Zeitraum fällt mit der sensiblen Kalbungszeit der Schweinswale zusammen, wenn sich zudem besonders viele Schweinswale in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern aufhalten.

Zum Schutz der überwinternden Meeresenten wurden bevorzugte Nahrungsgebiete der Enten als saisonale Schutzgebiete ausgewiesen, in denen die Fischerei immer dann eingestellt wird, wenn sich in der Zeit vom 16. November bis zum 01. März besonders viele Enten dort aufhalten. Um die Erkenntnislage insgesamt zu verbessern, sollen zudem Forschungsprojekte zu alternativen Fangmethoden, Monitoringprojekte zu Beifängen und ein Abgabesystem für beigefangene Schweinswale unterstützt bzw. initiiert werden. Die Vereinbarung hat nach der jetzt erfolgten Fortschreibung eine Laufzeit bis Ende 2019, danach soll eine Evaluierung über die Fortführung entscheiden.

Ausführliche Informationen zur
Freiwilligen Vereinbarung sind auf der Internetseite
http://fischerleben-sh.de
unter der Rubrik 'Wale & Enten' zu finden.

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Quelle:
MLUR-Pressemitteilung, 09.11.2015
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume Schleswig-Holstein
Mercatorstr. 3, 24106 Kiel
Tel.: 0431 988-7068, Fax: 0431 988-7137
E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2015

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