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UNO/019: Tag des Artenschutzes - Zur Aktualität des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 3. März 2009

CITES - Rechtsschutz für die Schöpfung

BfN fordert anhaltende Anstrengungen beim Artenschutz


Bonn, 03. März 2009: Zum heutigen "Tag des Artenschutzes" verweist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die anhaltende Aktualität des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species) und fordert weitere Anstrengungen zum Schutz der Arten. "In der Vergangenheit konnte durch konsequentes Handeln und der Fortentwicklung der CITES-Vorgaben deutliche Erfolge erzielt werden. Wie z.B. das Handelsverbot für gefleckte Katzenarten beweist. Es treten aber immer wieder neue Arten in den Fokus, wie etwa der aktuellen Fall das nordamerikanische Wolfsmilchgewächs Euphorbia antisyphilitica zeigt.", so der Leiter des Artenschutzvollzugs im BfN, Dr. Dietrich Jelden. Die Wildbestände von Euphorbia antisyphilitica stehen seit über 35 Jahren unter Schutz und sind als Art in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt. Die in den letzten Jahren steigende Nachfrage nach Euphorbiaprodukten führt aber in zunehmenden Maße zum Raubbau an diesen Beständen. Das aus Euphorbia antisyphilitica gewonnene Wachs findet seine Hauptanwendung in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie. "Wir dürfen uns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern müssen unsere Bemühungen eher noch ausbauen.", so Herr Jelden.


Hinweis:
Das Bundesamt für Naturschutz ist auf der ITB in Berlin vom 11. bis 15. März in Halle 12, Stand 107 gemeinsam mit dem Zoll und in Halle 14.1, Stand 116 gemeinsam mit dem BMU vertreten.


Hintergrundinfo

Viele Tiere und Pflanzen sind weltweit in ihrem Bestand gefährdet. Eine der Hauptursachen hierfür ist der internationale Handel mit diesen Exemplaren oder den aus ihnen gewonnenen Teilen (z.B. Reptilhäute) und Erzeugnissen (z.B. Naturmedikamente). Aus diesem Grund hat die Völkergemeinschaft am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species) beschlossen. Dieses hat sich zu einem der wirksamsten internationalen Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes und zu einem der wichtigsten multilateralen Biodiversitätsübereinkommen zur nachhaltigen Nutzung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Ihm gehören heute weltweit über 172 Staaten an. Mit der "Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" wird dieses Abkommen einheitlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt derzeit etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten. 95% dieser Tier- und Pflanzenarten sind grundsätzlich nach den Regeln der naturverträglichen Nutzung handelbar. Diese Arten, aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse dürfen aber in der Regel nur mit einem CITES Dokument ein- und ausgeführt werden. Zuständig für die Ausstellung solcher Dokumente beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist für die Bundesrepublik Deutschland das BfN.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich auf folgender Internetseite des BfN: www.cites.bfn.de


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 03.03.2009
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
E-Mail: presse@bfn.de
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2009