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AKTION/640: LBV wird Träger des Volksbegehrens gegen das Artensterben (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 30. November 2018

LBV wird Träger des Volksbegehrens gegen das Artensterben
Mit seinen 95.000 Mitgliedern unterstützt der LBV die Initiative für mehr Artenvielfalt finanziell und organisatorisch


Hilpoltstein, 30.11.2018 - Der LBV hat beschlossen, das Volksbegehren "Rettet die Bienen und Schmetterlinge - Stoppt das Artensterben" intensiv zu unterstützen, nachdem das bayerische Innenministerium dieses am 15. November zugelassen hat. "Wir sehen dieses Volksbegehren als einmalige Chance, eine Trendwende beim Artensterben in Bayern herbeizuführen", so Norbert Schäffer, der Vorsitzende des LBV. "So würden in Zukunft endlich Hecken, Feldraine und Kleingewässer in unserer bayerischen Landschaft umfassend gesetzlich geschützt werden. Für deren Erhalt setzt sich der LBV als Artenschutzverband bereits seit vielen Jahren intensiv ein." Als Träger gehört der bayerische Naturschutzverband mit seinen 95.000 Unterstützern ab sofort neben dem Initiator ÖDP zum engsten Kreis der Organisatoren, welche die Kampagne in den nächsten acht Wochen finanzieren und steuern.

Naturschutzfachlich hielt der LBV die Forderungen des Volksbegehrens schon immer für richtig. Aufgrund formaljuristischer Zweifel und seinem Engagement für das Volksbegehren gegen den Flächenfraß in Bayern hatte er sich Mitte Mai zunächst entschieden, das Volksbegehren nicht weiter zu fördern. Nun wird es der bayerische Naturschutzverband mit seinen 70 Kreisgruppen und zahlreichen Geschäftsstellen aber im ganzen Freistaat unterstützen und in den lokalen Aktionsbündnissen aktiv mitarbeiten. Der LBV-Landesvorstand hat zudem beschlossen, die Kampagne finanziell zu fördern. "Wir spüren viel Rückhalt in der Gesellschaft für den Schutz der Artenvielfalt, daher werden wir alles dafür tun, dieses Volksbegehren zu gewinnen", so Schäffer zuversichtlich.

Ist das Volksbegehren erfolgreich, so könnte der Freistaat durch einen anschließenden Volksentscheid zum Beispiel verpflichtet werden, einen wirksamen Verbund von Hecken und Ackerrändern zu schaffen. "Dies würde unsere stark verarmte Landschaft spürbar wiederbeleben. Kinder und Erwachsene könnten dann endlich wieder mehr Schmetterlinge beobachten", verspricht der LBV-Vorsitzende.

Einen großen Fortschritt für die Artenvielfalt im Freistaat würde der LBV auch von den im Volksbegehren geforderten verbindlichen Gewässerrandstreifen an allen bayerischen Bächen erwarten. Der Freistaat ist das einzige Bundesland in dem diese nicht gesetzlich verpflichtend sind. Gewässerrandstreifen verringern nicht nur die Belastung der Gewässer mit Düngern, Pestiziden und Schlamm, sondern können auch dem Hochwasserschutz dienen.

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Quelle:
Presseinformation, 30.11.2018
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2018

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