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EUROPA/241: Kommission drängt zehn Mitgliedstaaten auf Einhaltung der EU-Vorschriften (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 24. Juni 2010

Umwelt: Kommission drängt zehn Mitgliedstaaten auf Einhaltung der EU-Vorschriften


Die Kommission fordert zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Portugal, Lettland, Finnland, Polen, Malta und die Slowakei) auf, die EU-Umweltvorschriften in fünf Bereichen, nämlich Hochwasserschutz, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Wasserpolitik, Lärmschutz und Abfalldeponien, einzuhalten. Die Beanstandungen lassen sich in drei Kategorien einordnen: Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht, Diskrepanzen zwischen nationalen Vorschriften und EU-Vorschriften sowie unzulängliche Umsetzung von EU-Vorschriften. Neun der zehn Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungen in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" nach dem Vertragsverletzungsverfahren der EU zu reagieren. Im Fall von Malta ist die Frist auf einen Monat begrenzt. Gehen keine zufriedenstellenden Antworten der betroffenen Mitgliedstaaten ein, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben.

Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie

Die Kommission fordert Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich und Portugal auf, mit den erforderlichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umgesetzt wird. Die Richtlinie dient der Minderung und dem Management von Hochwasserrisiken, die die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die Wirtschaftstätigkeit gefährden könnten.

Nach der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2011 eine vorläufige Bewertung vorzunehmen, um die hochwassergefährdeten Flusseinzugsgebiete und die mit ihnen verbundenen Küstengebiete zu identifizieren. Für diese Gebiete müssen bis 2013 Hochwasserrisikokarten und bis 2015 Hochwasserrisikopläne festgelegt werden, die auf Verhütung, Schutz und Bereitschaft ausgerichtet sind.

Die Richtlinie musste bis spätestens 26. November 2009 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Überwachung der verspäteten Umsetzung von EU-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten ist für die Kommission eine Priorität.

Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) - Lettland

Die Kommission hat beschlossen, Lettland aufzufordern, die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) ordnungsgemäß umzusetzen. In den lettischen Umsetzungsmaßnahmen ist der Begriff "Hersteller" nicht den EU-Vorschriften entsprechend definiert. Nach der Richtlinie sollte sich der Begriff Hersteller auf die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten für den EU-Markt beziehen und nicht auf die Herstellung für den nationalen Markt.

Wasserrahmenrichtlinie - Finnland und Polen

Die Kommission hat zudem beschlossen, Finnland und Polen aufzufordern, die Richtlinie 2000/60/EG, mit der ein Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik geschaffen wird, ordnungsgemäß umzusetzen. In den beiden Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor viele Bereiche, in denen die Richtlinienvorschriften nicht eingehalten werden.

Lärmschutz-Richtlinie - Malta

Die Kommission hat beschlossen, Malta aufzufordern, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nachzukommen. Mit der Lärmschutz-Richtlinie wird ein gemeinsames Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten den Umgebungslärm messen (mit einer Standardmethode und Standardindikatoren) und strategische Lärmkarten für große Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen und Haupteisenbahnstrecken ausarbeiten.

Deponie-Richtlinie - Slowakei

Dieser Fall betrifft die unzulängliche Umsetzung der EU-Vorschriften in der Slowakei, genauer gesagt den Betrieb der slowakischen Deponie in Povazsk Chlmec in der Nähe von Zilina. Die Deponie wird nicht im Einklang mit der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien betrieben. Die Anlage gilt als "bestehende Deponie" im Sinne der Deponierichtlinie, die als solche spezifischer Unterlagen bedarf, um nach dem 16. Juli 2009 weiter operieren zu können. Bis heute haben die slowakischen Behörden keinerlei Informationen übermittelt, die belegen, dass diese Auflage erfüllt ist.

Für aktuelle Statistiken über Vertragsverletzungen im Allgemeinen siehe:
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/832, 24.06.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010