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EUROPA/287: Deutschland mit Rechtslücken bei Umweltkriminalität (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Freitag, 17. Juni 2011 / Politik & Recht

Deutschland mit Rechtslücken bei Umweltkriminalität


Die EU-Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die Vorschriften zu strafrechtlichen Sanktionen bei Umweltdelikten umzusetzen. Acht weitere sollen die Sanktionen bei Meeresverschmutzung durch Schiffe in nationales Recht übertragen.

Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Zypern haben die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt noch nicht in ihr Rechtssystem übernommen. Die Frist dazu ist am 26. Dezember 2010 abgelaufen, eine schriftliche Mahnung ist bereits erfolgt.

Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Tschechien haben es zudem versäumt, die Richtlinie 2009/123/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe in nationales Recht zu übertragen - die Frist hierfür war der 16. November letzten Jahres.

Das Vertragsverletzungsverfahren in der EU hat drei Stufen: Mahnschreiben, mit Gründen versehene Stellungnahme und - bei weiterer Untätigkeit der Mitgliedstaaten - Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die beiden erwähnte Vorgänge sind bereits Stufe zwei im Verfahren. Sollten die Staaten innerhalb der nächsten zwei Monate nicht reagieren droht die Klage vor dem EuGH. [jg]

Pressemitteilung der EU-Kommission: IP/11/739
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/739&format=HTML


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Quelle:
EU-News, 17.06.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2011