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EUROPA/329: EU-Kommission plädiert für grenzüberschreitende UVPs (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 23. Mai 2013 / Politik & Recht

UVP-Diskussion geht weiter: Kommission plädiert für
grenzüberschreitende UVPs



Die EU-Kommission hat vergangene Woche einen Leitfaden für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei großen grenzüberschreitenden Projekten veröffentlicht. Der Leitfaden untermauert die Vorgaben aus der UVP-Richtlinie und lehnt diese an die Anforderungen der Espoo-Konvention von 1991 an. Sie sollen die Genehmigung und Umsetzung länderübergreifender Projekte zukünftig vereinfachen und möglichen Konflikten und Verzögerungen vorbeugen.

Immer mehr Großprojekte - wie das Gasleitungsprojekt "Nord Stream" - entstehen, deren Umweltauswirkungen mehrere Länder betreffen. Deshalb sind Kooperationen unter den Staaten unerlässlich, stellt die Kommission in ihrem Leitfaden fest. Sie schlägt insgesamt sieben Schritte für UVPs bei großen grenzüberschreitenden Projekten vor. Dabei legt sie vor allem Wert auf einen umfassenden Informationsaustausch zwischen dem Träger des Vorhabens und den entsprechenden Ländern. Alle eingesetzten Verfahren, betroffenen Naturräume, möglichen Umweltauswirkungen sowie Ausgleichsmaßnahmen des Projekts müssen transparent dokumentiert und berichtet werden. Einen wichtigen Schritt stellt das sogenannte Scoping dar. Es ist derzeit freiwillig.

Die Kommission hatte in der laufenden Revision der UVP-Richtlinie ein verbindliches Scoping vorgeschlagen, konnte aber damit bei der ersten Debatte im Umweltrat im März keine Mehrheit erzielen (EU-Umweltnews)[1]. Beim Scoping stellt der Träger des Vorhabens den Behörden und Naturschutzverbänden die geplanten Maßnahmen vor und diskutiert diese mit den Beteiligten. Auch wird der Umfang des Untersuchungsrahmens und der beizubringenden Unterlagen durch das Scoping festgelegt.

Die Espoo-Konvention bestimmte bereits 1991 Regeln für länderübergreifende UVPs. Die EU ratifizierte die Konvention. Deshalb orientiert sich der Leitfaden an den Bestimmungen der Konvention.

Unter der aktuellen irischen Ratspräsidentschaft ist wohl keine Einigung im Prozess der Revision der UVP-Richtlinie abzusehen. Sofern die litauische Ratspräsidentschaft nicht die Verhandlungen fortsetzt, wird sich das im Mai 2014 gewählte neue Europäische Parlament mit dem Thema beschäftigen müssen. [es]

[1] http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/politik-recht/2031-umweltrat-debattiert-ueber-uvp-richtlinie

Seite der EU-Kommission zu UVP [engl.]
http://ec.europa.eu/environment/eia/home.htm

Leitfaden für grenzüberschreitende UVPs [engl.]
http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/Transboundry%20EIA%20Guide.pdf

Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie zu UVPs
http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/com_628/1_DE_ACT_part1_v3.pdf

Quelle:
EU-News, 23.05.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2013