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FEUER/022: Europäische Union hilft bei der Bekämpfung von Waldbränden in Frankreich (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 9. Juli 2009

Europäische Union hilft bei der Bekämpfung von Waldbränden in Frankreich


Angesichts der Ausbreitung umfangreicher Waldbrände auf Korsika hat Frankreich über das in Brüssel ansässige Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) der Kommission Löschflugzeuge angefordert. Das BIZ hat zum ersten Mal eine solche Bitte um Einsatz der europäischen Löschflugzeugflotte erhalten, welche in diesem Sommer eingerichtet wurde, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit großen Waldbränden konfrontiert werden. Die Flugzeuge waren in weniger als drei Stunden nach der Anforderung einsatzbereit .

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Die europäische Reserve von Flugzeugen zur Brandbekämpfung, die wir mit Unterstützung des EP eingerichtet haben, ist ein sehr gutes Beispiel der europäischen Unterstützung bei Naturkatastrophen wie z.B. Waldbränden. Wir haben diese zusätzlichen Kapazitäten gestern zum ersten Mal genutzt und so eine schnelle Reaktion ermöglicht, die andernfalls nicht möglich gewesen wäre. Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bleibt auch weiterhin der wichtigste Aspekt unserer Zusammenarbeit im Katastrophenfall, doch wir müssen sicherstellen, dass wir über die richtigen Instrumente verfügen, um auf jede Art von Notfall zu reagieren.

Andere EU-Ländern haben Hilfe angeboten, hätten jedoch erst ab heute vor Ort sein können. Daher kamen zwei Brandbekämpfungsflugzeuge, die im Rahmen eines EU-Pilotprojekts geleast wurden und in Bastia auf Korsika stationiert sind, zum ersten Mal zum Einsatz. Die Flugzeuge waren im Umkreis von 40 km von den Bränden stationiert und konnten so unmittelbar eingesetzt werden, um das Feuer einzudämmen, bevor es außer Kontrolle geraten konnte. Die beiden Flugzeuge flogen gestern Einsätze über vier Stunden und führten 36 Löschvorgänge durch. Die Brände sind nun unter Kontrolle und die taktische Brandbekämpfungsreserve wird heute nicht mehr benötigt. Es wird keine weitere internationale Hilfe erforderlich sein."


Europäische taktische Reserve zur Waldbrandbekämpfung

Im Jahr 2008 stellte das Europäische Parlament 3,5 Mio. EUR für ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Brandbekämpfung zur Verfügung. Als Ergebnis dieses Pilotprojekts stehen diesen Sommer zwei Canadair CL 215 Löschflugzeuge - die europäische taktische Reserve zur Waldbrandbekämpfung - zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten bei der Waldbrandbekämpfung zu unterstützen, wenn andere Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die notwendige Hilfe bereitzustellen. Die Flugzeuge können zwischen dem 1. Juli und dem 30. September für insgesamt 150 Flugstunden genutzt werden. Das Pilotprojekt wird von Frankreich geleitet und die beiden Flugzeuge sind auf Korsika stationiert. Das Pilotprojekt ist ein Test für neue Initiativen im europäischen Zivilschutz.


Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz

Das Gemeinschaftsverfahren 1 hat zum Ziel, die verstärkte Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen zu erleichtern. Es unterstützt die Koordinierung der Hilfseinsätze, damit ein Land (innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union), das Hilfe braucht, diese Hilfe rasch erhält. Dabei soll insbesondere die optimale Reaktion bei schweren Notfällen erreicht werden.

Die jeweiligen Maßnahmen werden von dem in der GD Umwelt, Referat Katastrophenschutz, eingerichteten Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) der Kommission koordiniert.

An dem Gemeinschaftsverfahren beteiligen sich insgesamt 30 Länder 2 . Hierdurch werden die Zivilschutzmittel der beteiligten Länder gebündelt und können von Katastrophen betroffenen Ländern weltweit zur Verfügung gestellt werden .

Das Verfahren ist seit seiner Einrichtung bereits mehrmals bei Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU zum Einsatz gekommen, so etwa 2004 beim Tsunami in Südostasien, 2005 beim Hurrikan Katrina in den USA sowie bei den verheerenden Waldbränden in Griechenland und anderen europäischen Ländern im Jahr 2007.

Weitere Informationen :
Referat Katastrophenschutz: http://ec.europa.eu/environment/civil/index.htm
1: Entscheidung des Rates vom 8. November 2007 (2007/779/EG, Euratom).
2: EU 27, Island, Liechtenstein, Norwegen.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/1111 , 15.07.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2009