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GARTEN/256: Augen auf beim Heckenschnitt (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 21. Juni 2013

Augen auf beim Heckenschnitt



Der BUND Schleswig-Holstein appelliert an Gartenbesitzer, beim Heckenschnitt den Vogelschutz zu beachten. Heimische Gehölze dienen Insekten, Vögeln und Kleinsäugern das ganze Jahr über als Lebensraum und Singvögeln im Frühling und Sommer als Nistplatz. "Während der Hauptbrutzeit von März bis Juli sollten aus Rücksichtnahme auf die heimische Vogelwelt möglichst keine Schnittmaßnahmen an Hecken und Gehölzen durchgeführt werden", empfiehlt Diplom-Biologin Birte Pankau vom BUND-Landesverband.

Laut Landesnaturschutzgesetz ist es in Schleswig-Holstein vom 15. März bis 30. September eines Jahres untersagt, Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind allerdings auch außerhalb dieser Frist gestattet. Auch vor den erlaubten Pflegeschnitten ist zu kontrollieren, ob sich in der Hecke belegte Nester befinden. In diesem Fall sollte der Schnitt verschoben werden. "Schnittmaßnahmen stören in Hecken nistende Vögel wie Rotkehlchen, Zaunkönig und Buchfink, so dass sie mitunter ihre Brut aufgeben", erklärt Birte Pankau. "Zudem verschafft man Räubern einen einfachen Zugang zu den Nestern, da die schützenden Zweige fehlen."

Es empfiehlt sich, die Hecken erst am späten Nachmittag zu schneiden, da mittags die Schnittstellen bei Sonnenschein zu sehr austrocknen. Um Heckenbewohnern Ausweichmöglichkeiten zu bieten, ist es ratsam beim Schneiden abschnittsweise vorzugehen. Astquirle, also Verästelungen, sollten stehen gelassen werden, da Vögel dort bevorzugt ihre Nester bauen. Beim Schneiden ist auf richtiges Werkzeug wie scharfe Scheren, zu achten, da andernfalls Eintrittspforten für Krankheitserreger wie Pilze entstehen. Damit die Hecke unten dicht bleibt, sollte sie trapezförmig - unten breiter als oben - geschnitten werden. Langsam wachsende Sträucher wie Pfaffenhütchen, Hartriegel oder Weißdorn sollten möglichst selten und ihre Neutriebe nur zu einem Drittel zurückgeschnitten werden.

Der BUND rät, das Schnittgut nicht zu entsorgen, sondern zu Totholzhaufen oder -hecken aufzuschichten, um Kleintieren wie Igeln einen Unterschlupf zu bieten.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 28, 21.06.2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2013