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POLITIK/959: Novelle des Naturschutzrechts darf nicht an Niedersachsen scheitern (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 7. Mai 2009

Novelle des Naturschutzrechts darf nicht an Niedersachsen scheitern!

BUND Niedersachsen appelliert an Ministerpräsident Wulff.


Eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das Umweltgesetzbuch (UGB), gilt als gescheitert. Am Naturschutz- und Wasserrecht habe es aber nicht gelegen, darüber seien sich die Bundesländer einig gewesen. So lauteten die Erläuterungen, als vor einigen Wochen eines der wichtigsten Vorhaben von Bundesumweltminister Gabriel in Berlin beerdigt wurde. Um endlich wenigstens in diesen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes zu einheitlichen und wirkungsvollen gesetzlichen Regelungen zu kommen, wurden Novellen des Wasserhaushalts- und des Bundesnaturschutzgesetzes von den Regierungsparteien auf Bundesebene auf den Weg gebracht. Die Entscheidung über die Gesetzesvorhaben im Bundesrat steht in den nächsten Tagen an. Mit Widerständen der Länder rechnete niemand mehr, denn man war sich ja angeblich einig. Da hatte man seine Rechnung allerdings ohne Niedersachsen gemacht. Denn neben Hessen scherte besonders Niedersachsen nun aus dem gefundenen Kompromiss aus. Von den Niedersächsischen Vertretern im Bundesrat wurde ein langer Katalog mit Änderungswünschen vorgelegt. "Die schlimmsten Auswüchse kamen dabei von der schwarz-gelben Landesregierung in Niedersachsen", betonte auch DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Im Mittelpunkt der Kritik des BUND Landesverband Niedersachsen stehen die Bemühungen der Landesregierung, im Bundesrecht überall noch solche Vorschriften zu fassen, von denen durch landesrechtliche Regelungen wieder abgewichen werden kann. "Wer so etwas fordert, macht sich automatisch verdächtig, von diesen Regelungen auch Gebrauch machen zu wollen - und zwar um in Niedersachsen noch weniger strenge Vorschriften zu schaffen" meint Prof. Dr. Helmut Scharpf, stellvertretender Vorsitzender des BUND Niedersachsen. "Das kann sich Niedersachsen aber nicht leisten, denn schon die existierenden Regelungen haben bisher nicht ausgereicht, Natur, Landschaft und die Biodiversität auf gleich bleibendem Niveau zu sichern!"

Besonders kritisiert werden vom BUND auch die von Niedersachsen vorgeschlagenen Änderungen zur Aufgabe der Landschaftsplanung: "Ein Land, das auf Konzepte zur Vorbereitung von Naturschutzmaßnahmen künftig offensichtlich ganz verzichten will, gefährdet nicht nur die Biodiversität, sondern droht auch, die für Naturschutz zur Verfügung stehenden Steuermittel an der falschen Stelle zu investieren" begründet Stefan Ott, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Landesverbandes: "Mit der Landschaftsplanung würden den Gemeinden wichtige Datengrundlagen für ihre Bauleitplanung und ihre Umweltberichte fehlen, die sie dann mit eigenen Mitteln erheben müssten". Auch die vorgeschlagenen Änderungen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung stoßen auf massive Kritik: "Wer nicht einmal sicher stellen will, dass Ersatzzahlungen für schlimme Eingriffe auch für die Wiedergutmachung in Natur und Landschaft eingesetzt werden, der lässt jede Verantwortung für die Naturgüter des eigenen Bundeslandes vermissen" ergänzt Ott. Die Novellen des Naturschutz- und des Wasserechtes bedürfen zwar nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dieser kann aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Aufgrund des engen Zeitplanes bis zur Bundestagswahl wären auch diese Gesetzesvorhaben damit gescheitert. "Niedersachsen muss einlenken, um das drohende Scheitern dieser Novellen zu verhindern" so Helmut Scharpf. "Klare und einheitliche Vorgaben auf Bundesebene sind schon lange überfällig. Nicht nur, um den anhaltenden Artenverlust zu stoppen, sondern auch um Rechtssicherheit für Investoren zu schaffen, die bisher in 16 Bundesländern mit 17 verschiedenen Regelungen zu kämpfen haben". Der BUND appelliert an Ministerpräsidenten Wulff und die Landesregierung: Wer es mit der Nachhaltigen Entwicklung in Niedersachsen ernst meint, muss einem klaren und verlässlichen rechtlichen Rahmen auf Bundesebene zustimmen!


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Quelle:
Presseinformation vom 07.05.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2009