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RECHT/120: Ehemaliger Zollbahnhof Kirkel-Altstadt - Betrieb sofort stoppen (BUND SAAR)


BUND Landesverband Saarland e.V. - Saarbrücken, 6. April 2009

Ehemaliger Zollbahnhof Kirkel-Altstadt:

- Eisenbahn-Bundesamt sieht sich vom Saarland und von BahnLog getäuscht
- BUND Saar und BI für sofortigen Stopp des Betriebes
- Staatsanwaltschaft muss endlich handeln


Im Bereich des ehemaligen Zollbahnhofes Kirkel-Altstadt gibt es seit einigen Jahren massiven Ärger, weil sich hier die Firma BahnLog GmbH unter dem Deckmantel eines sogenannten bahnaffinen Betriebes das Recht herausnimmt, fernab von den rechtlich bindenden Anforderungen in Bezug auf das Bundesimmissionsschutzgesetz, das geltende Bodenschutzgesetz, das Wasserrecht und das Lärmschutzrecht mitten in einem Wasserschutzgebiet und in einer geplanten Pflegezone des beantragten Biosphärenreservates Bliesgau Anlagen zur Aufbereitung kontaminierten Bahngleisschotters und belasteter Bahnschwellen zu betreiben. Mit der Ansiedlung einher ging die Zerstörung von wertvollen Biotopen, in denen zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkamen. Das betreffende Gelände war deswegen auch als "Vorranggebiet für Naturschutz" vorgesehen.

Die saarländischen Behörden und die Landesregierung wissen seit Jahren von dem Treiben und erklären sich selber für dieses saarländische Gebiet nicht zuständig, wissen aber gleichwohl, dass hier entsprechende Gesetze massiv verletzt werden.

Erst nachdem sich vor Ort eine engagierte Bürgerinitiative (BIBAZ) gegründet hatte und von Seiten des BUND Saar und BIBAZ auch letztes Jahr Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, kommt Bewegung in die Angelegenheit, zumindest hinter den Kulissen, denn offiziell geht der Betrieb vor Ort ungehindert weiter.

"Jetzt bekommt auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kalte Füße. In einem Schreiben an die BIBAZ von Anfang April erklärt es sich nicht mehr für zuständig. Die DB Netz AG und das EBA fühlen sich durch das Saarländische Wirtschaftsministerium getäuscht, da dieses schon am 09.07.2006 der Firma BahnLog eine so genannte Infrastrukturbetreibergenehmigung erteilt hatte. Diese Genehmigung gründet auf einer EU-Richtlinie über Eisenbahnsicherheit und verpflichtet auch den Aussteller. Er muss zumindest darauf achten, dass der Betreiber die entsprechenden Richtlinien einhält. Hier hat das Saarland wohl auf ganzer Linie versagt, sowohl im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftministeriums als auch des Umweltministeriums, das sogar in Kenntnis des Zustandes das Gebiet als Pflegezone in einer Biosphäre vorsieht und anmeldet!" so Joachim Götz, Landesvorsitzender des BUND Saar.

Infolge der Aktivitäten der Firma BahnLog und weiterer Unternehmen auf dem Gelände des ehemaligen Zollbahnhofs zwischen Kirkel und Homburg fühlten sich viele Anwohner der Ortsteile Altstadt, Lappentascherhof und Beeden massiv in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Um den mittlerweile angelaufenen Widerstand der regionalen Politik und der Umweltschutzverbände zu unterstützen, hat sich am 07.11.2008 eine Bürgerinitiative unter dem Namen "Betroffene der Aktivitäten Zollbahnhof" (BIBAZ) gegründet.

"Für uns ist das Schreiben des EBA ein Teilerfolg, zumal jetzt auch von Seiten der Bundesbehörde klar gestellt wurde, dass doch das Saarland zuständig ist und die Firma BahnLog schon lange weit mehr als bahnaffine Tätigkeiten ausübt. Nunmehr ist definitiv klar, dass niemand den Betrieb der BahnLog überwacht. Konsequenz kann nur die sofortige Stilllegung aller Anlagen bedeuten, solange zumindest, bis sich die Behörden einig sind über die Zuständigkeit und solange, bis ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht durchlaufen ist", so Ulrike Grub und Dr. Thomas Grotkamp von der BIBAZ.

Durch das aktuelle Schreiben des EBA, das auf der Homepage der BIBAZ unter www.bibaz.de zu finden ist, gibt es für die Betroffenen keinen Zweifel mehr daran, dass durch die Firma BahnLog ohne emmissionsschutzrechtliche Genehmigung auf dem ehemaligen Zollbahnhof in Kirkel durch den laufenden Betrieb weitere Schäden an Natur und Umwelt zu befürchten sind und die Anwohner weiterhin massiv unter Lärm und Staub zu leiden haben.

"Für uns ist hier Gefahr im Verzug, und die saarländischen Behörden müssen endlich eingreifen und diesen Betrieb stoppen. Eine weitere Duldung kann nicht hingenommen werden.

Aus unserer Erfahrung ist die saarländische Staatsanwaltschaft in angezeigten Umweltdelikten auch nicht sonderlich bemüht. Wenn dies auch in diesem Fall so sein sollte, wird es nicht nur bei einem Erinnerungsschreiben zu unserer Strafanzeige bleiben, der nächste Schritt könnte auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Behörde sein. Immerhin liegt unsere Strafanzeige schon seit 5 Monaten dort", so Joachim Götz abschließend.

Anmerkung der Redaktion Schattenblick:
s. Infopool\Umwelt\Fakten
RECHT/105: BUND plant Anzeige - Zollbahnhof Kirkel ohne BImSchG-Genehmigung (BUND SAAR)


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Quelle:
Presseinformation Nr. 10/09, vom 06.04.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Saarland e.V., Haus der Umwelt
Evangelisch-Kirch-Str 8, 66111 Saarbrücken
Tel: 06 81/81 37 0-0/1, Fax: 06 81/81 37 20
E-Mail: info@bund-saar.de
Internet: www.bund-saar.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2009