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RECHT/171: Fraport soll Strafanträge gegen Gegner des Flughafenausbaus zurückziehen (ROBIN WOOD)


ROBIN WOOD - Pressemitteilung - Frankfurt, 1. April 2010

Fraport soll Strafanträge gegen Gegner des Flughafenausbaus zurückziehen

Amtsgericht Frankfurt verhandelt weiter gegen ROBIN WOOD-Kletterin Cécile Lecomte


Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern Nachmittag den Strafprozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte fortgesetzt, die sich gemeinsam mit weiteren ROBIN WOOD-AktivistInnen an Protestaktionen gegen den Bau einer neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen beteiligt hatte. ROBIN WOOD protestiert dagegen, dass gewaltfreier Widerstand kriminalisiert und eine politische Auseinandersetzung um den Ausbau des Flughafens in Strafgerichte verlagert wird. Die Umweltorganisation fordert den Betreiber des Flughafens Fraport auf, alle Anzeigen und Strafanträge gegen UmweltschützerInnen zurück zu ziehen.

Im Prozess geht es um eine Harvesterbesetzung (23. Januar 2009) und eine Baumbesetzung (11. Februar 2009) im inzwischen gerodeten Kelsterbacher Wald sowie das Beklettern des Frankfurter Hauptbahnhofs. Die Staatsanwaltschaft wirft Cécile deswegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Auch der gestrige zweite Prozesstag fand - wie der erste am 17. März 2010 - in einem Saal mit Trennscheibe zwischen Gericht und Publikum statt, der sonst bei Prozessen gegen Schwerkriminelle oder Terroristen genutzt wird. ROBIN WOOD kritisiert dies als Versuch der Einschüchterung und Stigmatisierung.

Im Laufe des ersten Prozesstages war bereits der Vorwurf der Nötigung entkräftet worden. Fraport ließ die Fällarbeiten von billigen Arbeitskräften aus dem Ausland erledigen. Der Fahrer des besetzten Harvesters war aus Rumänien. Von ihm liegt keine Zeugenaussage vor, die belegt, dass er sich genötigt sah. Ein Polizist sagte zudem aus, die Arbeiten hätten ohnehin geruht, als die Maschine besetzt wurde, weil der Harvester-Fahrer gerade in der Mittagspause gewesen sei.

Am gestrigen zweiten Prozesstag legte die Verteidigung dar, dass der Strafantrag der Fraport nicht rechtsgültig sei. Fraport hatte zum Zeitpunkt der Aktionen nur eine so genannte vorläufige Besitzeinweisung für das Gebiet im Kelsterbacher Wald, nicht jedoch das Hausrecht. Die Stadt Kelsterbach als Eigentümerin des Waldes aber hat nie Strafantrag gestellt. Dies hätte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren gegen UmweltschützerInnen, denen ebenfalls Hausfriedensbruch im Kelsterbacher Wald vorgeworfen wird.

Die Baum- und Harvesterbesetzung, an der sich Cécile beteiligt hatte, war Teil eines breiten Widerstands gegen den Ausbau des Flughafens, der von vielen unabhängigen KlimaschützerInnen, Bürgerinitiativen und von ROBIN WOOD getragen wurde. Von Mai 2008 bis zur Räumung im Februar 2009 lebten AusbaugegnerInnen zusammen in einem Widerstandsdorf im Kelsterbacher Wald.

ROBIN WOOD hält es nach wie vor für unverantwortbar, große Bannwaldflächen dauerhaft zu zerstören, um noch mehr klimaschädlichen Flugverkehr in einer ohnehin schon durch Fluglärm und Abgase über die Maßen belasteten Region zu ermöglichen. Gewaltfreier, entschiedener Widerstand ist weiterhin notwendig, um ein Umsteuern hin zu einer für Mensch und Natur verträglichen Mobilität einzufordern.

Der Prozess gegen Cécile wird am 15. April vor dem Amtsgericht Frankfurt fortgesetzt.

http://www.robinwood.de/Brennpunkt-Flughafen-Frankfurt.237.0.html


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Quelle:
Pressemitteilung, 01.04.2010
Herausgeber:
Robin Wood, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2010